Common use of Diversity Clause in Contracts

Diversity. 2.1. Die Hochschulen werden einen wertschätzenden Umgang mit Diversity weiter pflegen und zugleich Diskriminierungen in jeglicher Form entgegenwirken. Diversity beschreibt dabei die Verschiedenheit von Menschen hinsichtlich der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Dimensionen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) ergänzt um die soziale Herkunft. Durch Diversity Polici- es, die unter anderem unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu entwickeln sind, sollen Potentiale aller Hochschulmitglieder zur Geltung gebracht und Kreativität und Problemlösungskompetenzen gestärkt werden. Diversity Policies sind Teil der Qualitätsentwicklung. Ein diversitätssensibles Studier- und Ar- beitsumfeld zu bieten, hat positive Effekte auf die Zufriedenheit aller Mitglieder und ihre Bindung an die Hochschule und stärkt die Hochschule im internationa- len Wettbewerb.

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