Dokumentations- und Berichtspflichten Musterklauseln

Dokumentations- und Berichtspflichten. 6.1 Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Leistungen zeitnah in angemessener Art und Weise, soweit nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache in einem üblichen elektronischen Format und macht sie dem Auftraggeber mit Abschluss der Leistung zugänglich. Der Auftragnehmer ist ver- pflichtet, zu jeder Zeit Einblick in den aktuellen Stand der Dokumentation zu gewähren.
Dokumentations- und Berichtspflichten. Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .
Dokumentations- und Berichtspflichten. Die Nationale Präventionskonferenz erstellt im vierjährigen Turnus den Präventionsbericht, erst- mals zum 01.07.2019. Mit dem Präventionsbericht wird Transparenz über die von den unter- schiedlichen Verantwortlichen für Gesundheitsförderung und Prävention erbrachten Leistungen, die Erfahrungen bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele und bei der Zusammenarbeit sowie über die gesundheitliche Lage hinsichtlich Präventionsbedarfen und –potenzialen in der Bevölke- rung geschaffen. Hierzu berichten die von den stimmberechtigten Mitgliedern der NPK vertrete- nen Organisationen datengestützt auf der Grundlage dieser Bundesrahmenempfehlungen insbe- sondere über • die angesprochenen Zielgruppen einschließlich der Zahl erreichter Personen • die genutzten Zugangswege (Lebenswelten) • die Erfahrungen mit der Qualitätssicherung • die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit bei der Durchführung der Leistungen • die Höhe der jeweiligen Ausgaben für die Leistungen der Xxxxxx im Rahmen der Präventions- strategie. Alle erforderlichen Angaben zu den genannten Merkmalen werden in trägerübergreifend abge- stimmter Form der jeweiligen gesetzlichen Spitzenorganisation [bzw. dem Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen e.V.] zur Verfügung gestellt. Der Präventionsbericht dient der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation der Prä- ventionsstrategie im Zeitverlauf. Damit bietet er eine Basis für die qualitätsgesicherte Weiterent- wicklung der Leistungen hinsichtlich Effektivität und Effizienz, u.a. auch unter dem Gesichtspunkt des Beitrags der NPK-Xxxxxx zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die sozial bedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit von Gesundheitschancen zu reduzieren. Die Xxxxxx der Nationalen Präventionskonferenz laden alle von den NPK-Mitgliedern mit beraten- der Stimme vertretenen Organisationen ein, ebenfalls Angaben zu den von ihren Mitgliedsorgani- sationen bzw. nachgeordneten Stellen erbrachten Gesundheitsförderungs- und Präventionsleis- tungen in den Präventionsbericht einzubringen. Für den Präventionsbericht werden ferner die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings des Xxxxxx Xxxx-Instituts herangezogen. Die Länder können regionale Erkenntnisse aus ihrer Gesundheitsberichterstattung zur Verfügung stellen.