Dokumentenservice Musterklauseln

Dokumentenservice. Nur für Sie bzw. eine Vertrauensperson Ihrer Xxxx abrufbar können Sie Ihre persönlichen Do- kumente und Personal- bzw. Card-Daten völlig sicher in unserem Dokumenten-Safe lagern. Verlieren Sie Ihre persönlichen Papiere, wie z. B. Pass, Führerschein, Kredit- oder andere Zah- lungskarten, wichtige Anschriften, Telefonnummern etc. oder werden diese gestohlen, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung weiter. Sie geben uns mit Ihrem persönlichen Codewort den Auftrag, Ihnen alle oder nur bestimmte, gespeicherte Daten zu übermitteln. Mit den Daten Ihrer Ausweise bzw. des Führerscheins wird eine Wiederbeschaffung sehr erleichtert. Bei Verlust Ihrer Scheck- oder Kreditkarte sind wir Ihnen auf Wunsch unverzüglich bei der Sperrung behilflich. Außerdem übernehmen wir die zusätzlich verursachten Telefon-, Fahrt- und Übernachtungskos- ten für die Ersatzbeschaffung sowie die amtlichen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Aus- land pro Schadenfall insgesamt bis zu 250 €. Der Verlust der Dokumente ist durch ein polizeili- ches Protokoll sowie durch die Bestätigung der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.
Dokumentenservice. 15.1 Wir archivieren (und übernehmen dafür die Kosten) auf Ihren Wunsch Kopien wichtiger Dokumente, wie z. B. Personalausweis, Rei- sepass, Bankpapiere etc. Wir stellen Ihnen bei Abhandenkommen der Originalpapiere diese Kopien unmittelbar per Fax, Post oder E-Mail zur Verfügung. 15.2 Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung des Vertra- ges unverzüglich zu vernichten.
Dokumentenservice. Vermittlung ohne Kostenübernahme
Dokumentenservice. 15.1 Der Versicherer archiviert auf Wunsch des Versicherungsnehmers Kopien wichti- ger Dokumente (wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Bankpapiere etc.). Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer bei Abhandenkommen der Original- papiere diese Kopien unmittelbar per Fax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Des Weiteren unterstützt der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Beschaf- fung von Ersatzdokumenten, z. B. durch die Benennung von Behörden sowie In- formationen, welche bei der Beschaffung der Ersatzdokumente erforderlich sind. Erteilt der Versicherungsnehmer den Auftrag, sperrt der Versicherer archivierte Kredit- oder EC-Karten etc. 2B0347D_2011 / 70302 15.2 Der Versicherer verpflichtet sich, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behan- deln und die archivierten Kopien nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zu vernichten.

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  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.