Domainregistrierung. 1.1 Mit Bestellung einer Domain beauftragt der Kunde den Anbieter, die bestellte Domain in seinem Namen und Auftrag bei der für die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten („Geschäftsbesorgungsvertrag“). Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande („Registrierungsvertrag“). Der Anbieter handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter für den Kunden und hat daher keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Es gelten daher für den Kunden hinsichtlich der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist. 1.2 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Der Anbieter handelt nur als Stellvertreter für den Kunden bei der Domainregistrierung und ist daher für die Zuteilung der bestellten Domain nicht verantwortlich. Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung und Haftung aus der Registrierung der Domain sind daher direkt gegen die jeweilige Registrierungsstelle geltend zu machen. 1.3 Der eingetragene Domaininhaber ist der rechtmäßige Besitzer einer Domain. Inhaberwechsel oder Transfers im Namen des Inhabers dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Domains vorübergehend zu sperren oder Inhaberwechsel rückabzuwickeln, falls solche Transaktionen missbräuchlich im Namen des Domaininhabers durchgeführt wurden. 1.4 An dieser Stelle weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass es bei Verstoß gegen die Registrierungsbedingungen und Vergabebestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle zu einer Deaktivierung oder Löschung der betroffenen Domain kommen kann, die nicht im Einfluss vom Anbieter steht. Über die jeweiligen Bestimmungen wird der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses informiert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Domainregistrierung. 1.1 Mit Bestellung 1.1. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten für die Registrierung zusätzlich die Geschäftsbedingungen der zuständigen Vergabestelle („NIC“, Network Information Center) (z. B. im Falle der DENIC die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC- Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste), die ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu informieren und erklärt sich mit deren Geltung einverstanden.
1.2. Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen der Vergabestellen können dazu führen, dass Domains nicht registriert, nicht übertragen oder gegen den Willen des Inhabers („Owner-C“) übertragen oder gelöscht werden. Der Kunden ist allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen für eine Domain-Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle erfüllt werden. Die vertragliche Leistungspflicht von xx.xxxxx umfasst allein die Vermittlung der Domain und die technische Durchführung der Registrierung. xx.xxxxx ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer Domain beauftragt oder die Einhaltung der Kunde den Anbieter, die bestellte Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen.
1.3. Die Registrierung einer Domain in seinem Namen und Auftrag bei der für zuständigen Vergabestelle, ihre Übertragung oder Löschung erfordert die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten schriftliche Zustimmung des Domaininhabers („Geschäftsbesorgungsvertrag“). Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande („RegistrierungsvertragOwner- C“). Der Anbieter handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter für den Kunden Kunde stellt bei sämtlichen von ihm an xx.xxxxx erteilten Aufträge, die eine Änderung an einer Domain erforderlich machen, sicher, dass der Domaininhaber informiert wurde und seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Dies hat daher keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Es gelten daher für den Kunden hinsichtlich der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen RegistrierungsstelleKunde nach Aufforderung gegenüber xx.xxxxx nachzuweisen.
1.4. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehenist verpflichtet, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist.
1.2 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Der Anbieter handelt nur als Stellvertreter für den Kunden bei der Domainregistrierung Registrierung, Übertragung und ist daher für die Zuteilung Löschung von Domains, der bestellten Domain nicht verantwortlich. Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen sowie beim Wechsel von Providern und Haftung aus der Registrierung der Domain sind daher direkt gegen die jeweilige Registrierungsstelle geltend zu machenRegistraren in angemessenem Umfang mitzuwirken.
1.3 Der eingetragene Domaininhaber ist der rechtmäßige Besitzer einer Domain. Inhaberwechsel oder Transfers im Namen des Inhabers dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Domains vorübergehend zu sperren oder Inhaberwechsel rückabzuwickeln, falls solche Transaktionen missbräuchlich im Namen des Domaininhabers durchgeführt wurden.
1.4 An dieser Stelle weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass es bei Verstoß gegen die Registrierungsbedingungen und Vergabebestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle zu einer Deaktivierung oder Löschung der betroffenen Domain kommen kann, die nicht im Einfluss vom Anbieter steht. Über die jeweiligen Bestimmungen wird der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses informiert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Domainregistrierung. 1.1 Mit Bestellung einer (a) Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind. Er prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der Domain beauftragt für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
(b) Falls die Prüfung gemäß vorstehendem Abs. 1a) der Kunde den AnbieterBesonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung ergibt, dass die bestellte Domain in seinem Namen und Auftrag bei vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) noch nicht an Dritte vergeben ist/sind, wird der für Anbieter unverzüglich die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten („Geschäftsbesorgungsvertrag“). Das erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Domain(s) auf den Namen des Kunden und bei der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande jeweils zuständigen Vergabestelle in die Wege leiten („Registrierungsvertrag“Domainanmeldung). Der Anbieter handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter ist frei, die Registrierung der Domain(s) direkt bei der Vergabestelle oder über einen Zwischenregistrar/Zwischenprovider zu beantragen.
(c) Falls die Prüfung gemäß vorstehendem Abs. 1a) der Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung ergibt, dass die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain(s) bestehen für den Anbieter nicht.
(d) Rückfragen, die der Anbieter nach der Domainanmeldung gemäß Abs. 1b) der Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird er zügig und in Abstimmung mit dem Kunden und beantworten.
(e) Den Erfolg der Anmeldung, d. h. die tatsächliche Registrierung der Domain(s) schuldet der Anbieter nicht. Der Anbieter hat daher keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe Vergabepraxis der DomainVergabestellen. Es gelten Er kann daher für den Kunden hinsichtlich nach der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist.
1.2 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Der Anbieter handelt nur als Stellvertreter für den Kunden bei der Domainregistrierung und ist daher für die Zuteilung der bestellten Domain Domainanmeldung nicht verantwortlich. Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung und Haftung aus der Registrierung der Domain sind daher direkt gegen die jeweilige Registrierungsstelle geltend zu machen.
1.3 Der eingetragene Domaininhaber ist der rechtmäßige Besitzer einer Domain. Inhaberwechsel oder Transfers im Namen des Inhabers dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Domains vorübergehend zu sperren oder Inhaberwechsel rückabzuwickeln, falls solche Transaktionen missbräuchlich im Namen des Domaininhabers durchgeführt wurden.
1.4 An dieser Stelle weist der Anbieter ausdrücklich darauf hinbeeinflussen, dass es bei Verstoß gegen dem Kunden die Registrierungsbedingungen und Vergabebestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle zu einer Deaktivierung oder Löschung der betroffenen Domain kommen kann, die nicht im Einfluss vom Anbieter steht. Über die jeweiligen Bestimmungen wird der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses informiertbeantragte(n) Domain(s) tatsächlich zugeteilt wird/werden.
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