Domainregistrierung. 1.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
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Samples: appdish.de, eventsmallorca.de
Domainregistrierung. 1.1 1. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter Tiefschwartz wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
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Samples: www.dein-web-design.de
Domainregistrierung. 1.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Das Vertragsverhältnis über die Domain kann deshalb ausländischen Rechtsordnungen unterliegen. Der Anbieter wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
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Samples: www.dogado.de