Domainschutzversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz im Falle eines durch Dritte verursachten Verlustes der Domainnamenrechte beziehungsweise der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage mit der Folge, dass die Domain für Dritte nicht mehr erreichbar ist oder von Versicherten nicht mehr beeinflusst beziehungsweise geändert werden kann. Der Versicherer ersetzt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Domainnamens, dessen Verfügungsgewalt oder der erneuten Freischaltung der Domain zusätzlich entstehenden Kosten der Versicherten. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 0.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Domainschutzversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz im Falle eines durch Dritte verursachten Verlustes der Domainnamenrechte beziehungsweise der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage mit der Folge, dass die Domain für Dritte nicht mehr erreichbar ist oder von Versicherten nicht mehr beeinflusst beziehungsweise geändert werden kann. Der Versicherer ersetzt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Domainnamens, dessen Verfügungsgewalt oder der erneuten Freischaltung der Domain zusätzlich entstehenden Kosten der Versicherten. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 0.000 00.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Domainschutzversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz im Falle eines durch Dritte verursachten Verlustes der Domainnamenrechte beziehungsweise der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage mit der Folge, dass die Domain für Dritte nicht mehr erreichbar ist oder von Versicherten nicht mehr beeinflusst beziehungsweise geändert werden kann. Der Versicherer ersetzt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Domainnamens, dessen Verfügungsgewalt oder der erneuten Freischaltung der Domain zusätzlich entstehenden Kosten der Versicherten. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 0.000 € 5'000 CHF je Versicherungsfall und -jahr.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag
Domainschutzversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz im Falle eines durch Dritte verursachten Verlustes der Domainnamenrechte beziehungsweise der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage mit der Folge, dass die Domain für Dritte nicht mehr erreichbar ist oder von Versicherten vom Versicherungsnehmer nicht mehr beeinflusst beziehungsweise geändert werden kann. Der Versicherer ersetzt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Domainnamens, dessen Verfügungsgewalt oder der erneuten Freischaltung der Domain zusätzlich entstehenden Kosten der Versichertendes Versicherungsnehmers. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 0.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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