Dreizehnter Monatslohn Musterklauseln

Dreizehnter Monatslohn. 40.1 Die Arbeitnehmer erhalten als 13. Monatslohn 100% des durchschnittlichen Monatslohnes berechnet auf der Grundlage der Jahressollarbeitszeit gem. Art. 26.1.
Dreizehnter Monatslohn. 1 Ein 13. Monatslohn wird jedem Arbeitnehmer pro rata temporis entrichtet, sofern der Arbeit- nehmer seit mindestens drei Monaten im Unternehmen beschäftigt ist. Nach drei Monaten ist er mit rückwirkender Kraft für die gesamte Arbeitsperiode zu entrichten.
Dreizehnter Monatslohn. Der Grundlohn wird in dreizehn Teilen monatlich ausbezahlt. Der dreizehnte Monatslohn wird jeweils im November ausbezahlt. Bei Eintritt oder Austritt im Laufe eines Kalenderjahres wird der 13. Monatslohn anteilmäs- sig ausgerichtet.
Dreizehnter Monatslohn. Der Jahreslohn wird in 13 Monatslöhnen ausbezahlt. Mitarbeitende, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Tätigkeit aufnehmen oder aufgeben, haben Anspruch pro rata temporis auf den 13. Monatslohn.
Dreizehnter Monatslohn. Der Jahreslohn wird in 13 Monatslöhnen ausbezahlt. Die Auszahlung des
Dreizehnter Monatslohn. Den Angestellten wird jährlich, jeweils gleichzeitig mit der Dezemberlohnzahlung, ein dreizehnter Monatslohn ausbezahlt. Der dreizehnte Monatslohn entspricht einem Zwölftel der Jahresgrundbe- soldung ohne Zulagen. Absenzen aufgrund von Krankheit oder Unfall werden nicht berücksichtigt. Bei Eintritt oder Austritt besteht der Anspruch auf den dreizehnten Monatslohn pro rata temporis. Angestellte, welche während der Probezeit austreten, haben keinen Anspruch auf einen dreizehn- ten Monatslohn.
Dreizehnter Monatslohn. Art. 49 Anspruch auf den dreizehnten Monatslohn Die Arbeitnehmenden haben ab Anstellungsbeginn im Betrieb Anspruch auf den 13. Monatslohn. Hat das Arbeitsverhältnis kein ganzes Kalender- jahr gedauert, so besteht ein Pro-rata-Anspruch.
Dreizehnter Monatslohn. 23.1 Jedem Arbeitnehmenden wird ein dreizehnter Monatslohn überwiesen. Die Zahlung erfolgt in Form einer Zuweisung von 8,33 % des AHV-pflichtigen Bruttolohnes, der im Kalenderjahr erwirtschaftet wurde.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.