Dreizehnter Monatslohn. 40.1 Die Arbeitnehmer erhalten als 13. Monatslohn 100% des durchschnittlichen Monatslohnes berechnet auf der Grundlage der Jahressollarbeitszeit gem. Art. 26.1.
40.2 Die Jahresendzulage wird spätestens im Dezember, in dessen Jahr sie ge- schuldet ist, ausbezahlt.
40.3 Hat das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr gedauert, wird die Jahresend- zulage pro rata temporis ausbezahlt. Ein Pro-rata-Anspruch besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während der Probezeit wieder aufgelöst wurde.
40.4 Ist der Arbeitnehmer während eines Dienstjahres aus irgendwelchen Gründen um insgesamt mehr als drei Monate an der Arbeitsleistung verhindert, so kann die Jahresendzulage für jeden weiteren Monat der Verhinderung um einen Zwölftel gekürzt werden.
40.5 Die Arbeitnehmer im Stundenlohn erhalten den 13. Monatslohn in Form eines Zuschlages in der Höhe von 8,33% auf den Bruttostundenlohn.
Dreizehnter Monatslohn. 23.1 Jedem Arbeitnehmenden wird ein dreizehnter Monatslohn überwiesen. Die Zahlung erfolgt in Form einer Zuweisung von 8,33 % des AHV-pflichtigen Bruttolohnes, der im Kalenderjahr erwirtschaftet wurde.
23.2 Jeder Arbeitnehmende erwirbt ab Beginn des Arbeitsvertrags den Anspruch auf einen dreizehnten Monatslohn. Artikel 24 –
Dreizehnter Monatslohn. Art. 1G.1 Die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehenden Arbeit- nehmer, inklusive Heimarbeitnehmer, erhalten einen
Dreizehnter Monatslohn. 1 Die Arbeitnehmer erhalten einen 13. Monatslohn, zahlbar im Dezember jeden Jahres. Bei Stellenwechsel während des Jahres ist er pro rata voller Arbeitsmonate geschuldet.
2 Grundlagen für die Berechnung des 13. Monatslohnes sind: - Monatslöhner: Normaler Monatslohn ohne Zuschlä- ge wie Familienzulagen, Überstundenentschädigung etc. - Stundenlöhner: Durchschnittlicher Stundenlohn während der ersten 10 Monate des Kalenderjahres, inbegriffen Ferien, nicht inbegriffen Familienzulagen, Überzeitentschädigungen etc., das Ganze multipli- ziert mit 173,33, entsprechend 40-h/Woche. - Akkordlöhner: Durchschnittlicher Stundenlohn, er- rechnet auf dem durchschnittlichen Akkordlohn wäh- rend der 10 ersten Monate des Kalenderjahres, in- begriffen Ferien, aber ohne Familienzulagen, Über- zeitentschädigung, etc., das ganze multipliziert mit 173,33, entsprechend 40-h/Woche. - Heimarbeiter: 8.33% des während des Kalenderjah- res erzielten Einkommens.
3 Bei Abwesenheiten des Arbeitnehmers während des Ka- lenderjahres wird der 13. Monatslohn pro rata aufgrund der ausbezahlten Löhne ausgerichtet.
Dreizehnter Monatslohn. 1 Die Arbeitnehmer erhalten einen 13. Monatslohn, zahlbar im Dezember jeden Jahres. Bei Stellenwechsel während des Jahres ist er pro rata voller Arbeitsmonate geschuldet.
2 Grundlagen für die Berechnung des 13. Monatslohnes sind: - Monatslöhner: Normaler Monatslohn ohne Zuschlä- ge wie Familienzulagen, Überstundenentschädigung etc. - Stundenlöhner: Durchschnittlicher Stundenlohn wäh- rend der ersten 10 Monate des Kalenderjahres, in- begriffen Ferien, nicht inbegriffen Familienzulagen, Überzeitentschädigungen etc., das Ganze multipli- ziert mit 173,33, entsprechend 40-h/Woche. - Akkordlöhner: Durchschnittlicher Stundenlohn, er- rechnet auf dem durchschnittlichen Akkordlohn wäh- rend der 10 ersten Monate des Kalenderjahres, in- begriffen Ferien, aber ohne Familienzulagen, Über- zeitentschädigung, etc., das ganze multipliziert mit 173,33, entsprechend 40-h/Woche. - Heimarbeiter: 8.33% des während des Kalenderjah- res erzielten Einkommens.
3 Bei Abwesenheiten des Arbeitnehmers während des Ka- lenderjahres wird der 13. Monatslohn pro rata aufgrund der ausbezahlten Löhne ausgerichtet.
Dreizehnter Monatslohn. Der Jahreslohn wird in 13 Monatslöhnen ausbezahlt. Die Auszahlung des
Dreizehnter Monatslohn. Den Angestellten wird jährlich, jeweils gleichzeitig mit der Dezemberlohnzahlung, ein dreizehnter Monatslohn ausbezahlt. Der dreizehnte Monatslohn entspricht einem Zwölftel der Jahresgrundbe- soldung ohne Zulagen. Absenzen aufgrund von Krankheit oder Unfall werden nicht berücksichtigt. Bei Eintritt oder Austritt besteht der Anspruch auf den dreizehnten Monatslohn pro rata temporis. Angestellte, welche während der Probezeit austreten, haben keinen Anspruch auf einen dreizehn- ten Monatslohn.
Dreizehnter Monatslohn. Anspruch auf den dreizehnten Monatslohn Die Arbeitnehmenden haben ab Anstellungsbeginn im Betrieb Anspruch auf den 13. Monatslohn. Hat das Arbeitsverhältnis kein ganzes Kalender- jahr gedauert, so besteht ein Pro-rata-Anspruch.
Dreizehnter Monatslohn. 1 Ein 13. Monatslohn wird jedem Arbeitnehmer pro rata temporis entrichtet, sofern der Arbeit- nehmer seit mindestens drei Monaten im Unternehmen beschäftigt ist. Nach drei Monaten ist er mit rückwirkender Kraft für die gesamte Arbeitsperiode zu entrichten.
2 Der auf der Basis des AHV-Bruttolohns, zu 8,33% ohne Überstunden, berechnete 13. Monatslohn wird spätestens mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet. Er wird auf der entsprechenden Lohnabrechnung separat aufgeführt.
Dreizehnter Monatslohn. Der Jahreslohn wird in 13 Monatslöhnen ausbezahlt. Mitarbeitende, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Tätigkeit aufnehmen oder aufgeben, haben Anspruch pro rata temporis auf den 13. Monatslohn.