Xxxx Musterklauseln

Xxxx. (a) Ich bevollmächtige die Nu Skin Nlg., wie von NSI festgelegt und angewiesen, die Zahlung sämtlicher Boni auf mein Konto bei dem von mir angegebenen Kreditinstitut anzuweisen. Diese Vollmacht ersetzt alle früheren Vollmachten und bleibt vollumfänglich in Kraft, bis (i) die Nu Skin Nlg. von mir schriftlich darüber informiert wird, dass ich nicht länger am Überweisungsverfahren teilnehme und (ii) die Nu Skin Nlg. ausreichend Gelegenheit hatte, nach einer solchen Mitteilung die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
Xxxx. (a) Ich erhalte Boni basierend auf den Käufen und Verkäufen von Produkten, nicht für Sponsoring. Ich verstehe und erkläre mich damit einverstanden, dass ich, um Anspruch auf Boni zu haben, alle im Vertriebsleistungsprogramm aufgeführten Bedingungen erfüllen muss und kein Verstoß gegen die Bedingungen des Vertrags vorliegen darf.
Xxxx. Die natürliche(n) Person(en), für die auf Grundlage eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags im Hotel- und Gaststättenbereich eine oder mehrere Leistungen im Hotel- und Gaststättenbereich erbracht werden müssen. Soweit in den UVH von „Xxxx“ oder „Kunde“ gesprochen wird, ist damit sowohl Xxxx als auch Kunde gemeint, es sei denn, aus dem Inhalt der Bestimmung und ihrem Zweck folgt zwingend, dass nur einer der beiden Begriffe gemeint sein kann.
Xxxx. Gewährung von Urlaub
Xxxx. 1 Die Xxxx erfolgt schriftlich und geheim. Die Wahlunterlagen wer- den 20 Tage vor dem Wahltermin den Stimmberechtigten zugestellt.
Xxxx. Der Xxxx haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Xxxx ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Xxxx die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Xxxx haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Xxxx. Der kostengünstige Erhalt des eigenen Bestandes an Paletten liegt im Interesse aller Betei- ligten von Transportketten, da derartige Ladehilfsmittel in der Regel nicht mit der Ware an den Empfänger verkauft, sondern von diesem gegenüber seinen Lieferanten zurückzulie- fern oder in sonstiger Form auszugleichen sind. Daher werden beliebig tauschbare, ge- normte Paletten eingesetzt, die durch andere Paletten gleicher Art und Güte ausgeglichen werden sollen.
Xxxx. 1 Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Vorbehalten bleibt vorheriger Rücktritt oder Abberufung. Wiederwahl ist zulässig.
Xxxx. 1. Grundsatz S. 23
Xxxx. Die natürliche Person/natürlichen Personen, der/denen aufgrund eines mit dem Kunden abgeschlossenen HOGA-Vertrages eine oder mehrere HOGA- Dienstleistungen zu erbringen sind. Wo in den UHV von Xxxx oder Kunden gesprochen wird, wird sowohl Xxxx als auch Kunde gemeint, sofern sich nicht aus dem Inhalt der Bestimmung und ihrer Tendenz notwendigerweise ergibt, daß lediglich einer der beiden gemeint sein kann.