Xxxx. (a) Ich bevollmächtige die Nu Skin Nlg., wie von NSI festgelegt und angewiesen, die Zahlung sämtlicher Boni auf mein Konto bei dem von mir angegebenen Kreditinstitut anzuweisen. Diese Vollmacht ersetzt alle früheren Vollmachten und bleibt vollumfänglich in Kraft, bis (i) die Nu Skin Nlg. von mir schriftlich darüber informiert wird, dass ich nicht länger am Überweisungsverfahren teilnehme und (ii) die Nu Skin Nlg. ausreichend Gelegenheit hatte, nach einer solchen Mitteilung die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
(b) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich die Nu Skin Nlg. umgehend informieren muss (i) bevor ich mein Bankkonto, auf das die Überweisung erfolgt, ändere oder auflöse oder (ii) wenn mein Kreditinstitut meine Bankleitzahl oder Kontonummer ändert. Informiere ich die Nu Skin Nlg. nicht über Änderungen der Kontonummer, verzögert sich unter Umständen der Eingang meiner Boni. Falls ich mein Kreditinstitut wechsle und/oder sich meine Kontonummer ändert, muss ich eine neue Überweisungsvollmacht ausfüllen und an die Nu Skin Nlg. senden, bevor ich mein bestehendes Konto auflöse.
(c) Weder NSI noch die Nu Skin Nlg. haften mir gegenüber für einen nicht erfolgreichen Versuch seitens der Nu Skin Nlg. auf mein Konto zuzugreifen oder Überweisungen auf mein Konto rechtzeitig vorzunehmen, es sei denn, dieses Versäumnis oder diese Einbußen sind unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens der Nu Skin Nlg. zurückzuführen. Die Haftung von Nu Skin überschreitet den Betrag, der anderweitig überwiesen worden wäre, nicht.
Xxxx. (a) Ich erhalte Boni basierend auf den Käufen und Verkäufen von Produkten, nicht für Sponsoring. Ich verstehe und erkläre mich damit einverstanden, dass ich, um Anspruch auf Boni zu haben, alle im Vertriebsleistungsprogramm aufgeführten Bedingungen erfüllen muss und kein Verstoß gegen die Bedingungen des Vertrags vorliegen darf.
(b) Ich kaufe keine Produkte von Nu Skin allein zu dem Zweck, mich für Boni zu qualifizieren. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich, bevor ich eine Folgebestellung für Produkte aufgebe, mindestens 80 % aller Produkte aus vorhergehenden Bestellungen verkauft oder aufgebraucht haben muss.
(c) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Berücksichtigung für Boni und Anerkennung unter anderem auch auf meiner Zustimmung basiert, einen erheblichen Zeitaufwand zu investieren in (i) die Schulung, Motivierung, Überwachung und Unterstützung meiner Downline-Organisation, (ii) den persönlichen Verkauf von Produkten und (iii) die Förderung des Geschäfts.
Xxxx. Der Lohn richtet sich nach den Anforderungen der Funktion so- wie nach der nutzbaren Erfahrung und der Leistung.
1 Jede Funktion wird summarisch einem Anforderungsniveau zugeordnet.
2 Das Anforderungsniveau wird auf der Basis zwischen den Vertragsparteien gemeinsam anerkannter, analytischer Bewer- tungsverfahren ermittelt.
1 Für jedes Anforderungsniveau definiert ein Lohnspektrum den jeweiligen Basiswert (100 %) und Höchstwert (145 %) für die Xxxxx.
0 Xxx Xxxx muss innerhalb des zutreffenden Lohnspektrums liegen. Vorbehalten sind Anfangslöhne nach Ziffer 86.
Xxxx. Die natürliche(n) Person(en), für die auf Grundlage eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags im Hotel- und Gaststättenbereich eine oder mehrere Leistungen im Hotel- und Gaststättenbereich erbracht werden müssen. Soweit in den UVH von „Xxxx“ oder „Kunde“ gesprochen wird, ist damit sowohl Xxxx als auch Kunde gemeint, es sei denn, aus dem Inhalt der Bestimmung und ihrem Zweck folgt zwingend, dass nur einer der beiden Begriffe gemeint sein kann.
Xxxx. Der Xxxx haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Xxxx ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Xxxx die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Xxxx haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Xxxx. 1 Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Vorbehalten bleibt vorheriger Rücktritt oder Abberufung. Wiederwahl ist zulässig.
2 Vorbehältlich der Xxxx des Präsidenten des Verwaltungsrates und der Mitglieder des Nomination & Compensation Committee durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er wählt ferner einen Sekretär, welcher dem Verwaltungsrat nicht angehören muss.
3 Ist das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates vakant, so ernennt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz.
Xxxx. Der kostengünstige Erhalt des eigenen Bestandes an Paletten liegt im Interesse aller Betei- ligten von Transportketten, da derartige Ladehilfsmittel in der Regel nicht mit der Ware an den Empfänger verkauft, sondern von diesem gegenüber seinen Lieferanten zurückzulie- fern oder in sonstiger Form auszugleichen sind. Daher werden beliebig tauschbare, ge- normte Paletten eingesetzt, die durch andere Paletten gleicher Art und Güte ausgeglichen werden sollen.
Xxxx. Der Xxxx ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt und ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Xxxx gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde, etc.).
Xxxx. XXXXX XXXXX
Xxxx. Der Lohn richtet sich nach den Anforderungen der Funktion so- wie nach der nutzbaren Erfahrung und der Leistung.
1 Jede Funktion wird summarisch einem Anforderungsniveau zugeordnet.
2 Das Anforderungsniveau wird auf der Basis zwischen den Vertragsparteien gemeinsam anerkannter, analytischer Bewer- tungsverfahren ermittelt.
1 Für jedes Anforderungsniveau definiert ein Lohnspektrum den jeweiligen Basiswert und Höchstwert für die Löhne. Jedes Lohnspektrum weist eine Steuerungsfläche als Eingrenzung der Lohnfestlegung auf. Eine Steuerungslinie dient als Orientie- rung für die Lohnentwicklung. Diese beginnt beim Basiswert und verläuft bis zum Maximum des Lohnspektrums.