Drittleistungen Musterklauseln

Drittleistungen. Die Kosten von Drittleistungen sind vom Bauherrn zu vergüten, wenn diese im vorgängigen Ein- verständnis mit dem Bauherrn erfolgten, ausgeführt oder in Anspruch genommen worden sind. Diese sind innert der von Dritten angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Die Vergütung durch den Bauherrn erfolgt dabei auf der Basis von Belegen (Rechnungen, Quittungen, usw.).
Drittleistungen. Die CAMPUS SURSEE Seminarzentrum AG handelt im Namen des Bestellers, um bei Dritten technische oder sonstige Einrichtungen zu beschaffen oder Leistungen zu buchen. Der Veranstalter haftet für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt die CSSZ von Ansprüchen frei. Speisen und Getränke auf dem gesamten Gelände sind exklusiv von der CAMPUS SURSEE Seminarzentrum AG zu beziehen. Es gelten die aktuellen Preislisten. Auf spezielle Vereinbarung hin kann eine Servicegebühr bzw. ein Zapfengeld verrechnet werden.
Drittleistungen. 4.1 Die von ORCA geschuldeten Leistungen dürfen von Drittpersonen vorgenommen werden.
Drittleistungen. Wünscht der Kunde Leistungen und/oder Lieferungen, die nicht von der DDO angeboten werden, tritt die DDO lediglich als Vermittlerin zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter auf. Leistungen und/oder Lieferungen aus dem durch die DDO zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter vermittelten Vertrag unterstehen nicht diesen AGB. Die DDO ist nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für allfällige Drittleistungen.
Drittleistungen. 1. Tip-Tec LLC ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
Drittleistungen. 4.1) Die blue office ag ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
Drittleistungen a. Der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung seiner Leistungen jederzeit Dritter (Unterauftragnehmer) bedienen.
Drittleistungen. Verkauft die MV eine Pauschalreise direkt, ist sie berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungen durch Dritte (Leistungserbringer) erbringen zu lassen. Diese stehen ausschliesslich zur MV in einer Vertragsbeziehung.