Durchführung der Maßnahme Musterklauseln

Durchführung der Maßnahme die geförderte Maßnahme entsprechend den hierfür gelten- den Rechtsvorschriften und Verwaltungsbestimmungen sowie den Bestimmungen und gegebenenfalls den Auflagen der nach diesem Förderantrag erteilten Förderzusage durchzuführen. Die zugesagten Fördermittel werde(n) ich/wir ausschließlich für die im Förderantrag genannte Maßnahme verwenden.
Durchführung der Maßnahme. 2.1 2.1 Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt.
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der BEW mit dem Eigentümer Oder eine durch ihn berechtigte PersOn festgelegt. Die BEW geht davOn aus, dass PersOnen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sOfern es sich nicht um diesen handelt.
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung von EWR mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. XXX geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt.
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der CLEVERNET mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. CLEVERNET geht davon aus, dass die Person, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführt, durch den Eigentümer legitimiert ist, sofern es sich nicht um diesen selbst handelt.
Durchführung der Maßnahme. 2.1 Die Baumaßnahme wird durch Begehung der DGW mit dem Eigentümer oder eine durch ihn benannte Person fest- gelegt. Die DGW geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung auf dem Grundstück bzw. in den Räumlich- keiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt.
Durchführung der Maßnahme. 2.1 Die Baumaßnahme wird durch Begehung der Westconnect mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Per- son festgelegt. Die Westconnect geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt. e-B2C-174-10-22-oED
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der SFT-NET mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. SFT-NET geht davon aus, dass die Person, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführt, durch den Eigentümer legitimiert ist, sofern es sich nicht um diesen selbst handelt.
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der HABNET mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. HABNET geht davon aus, dass die Person, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durch- führt, durch den Eigentümer legitimiert ist, sofern es sich nicht um diesen selbst handelt.
Durchführung der Maßnahme. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der Westconnect mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Per- son festgelegt. Die Westconnect geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durch- führen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt. Von der Westconnect verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der Westconnect, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut werden. Westconnect verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweite- rung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch Westconnect beschä- digt werden. Die Westconnect verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Westconnect verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen Nutzungs- zustandes der Grundstücke einschließlich vorhandener Drainagen sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten Entschädigungstabellen. Die gesamte Baumaßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung durchzuführen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt der Eigentümer keinen Anspruch auf Errichtung des Glasfasernetzes und des Anschlusses seines Gebäudes an dieses. Die Errichtung unterliegt einer konkreten Wirtschaftlichkeitsbetrach- tung.