Dynamische Anpassung Musterklauseln

Dynamische Anpassung. Soweit der Versicherungsvertrag eine jährliche dynamische Erhöhung der Versicherungsbeiträge vorsieht, erhöht sich der vereinbarte Entgeltumwandlungsbetrag nach 1. und der zugesagte Arbeitgeberbeitrag nach 2. (sofern zugesagt) entsprechend automatisch im gleichen Verhältnis wie die vereinbarte dynamische Beitrags- erhöhung.
Dynamische Anpassung. Die Versicherung mit Summenzuwachs um den jeweils separat vereinbarten Prozentwert (Dynamik) ist bei allen Tarifen möglich, sofern die jeweilige Höchstversicherungssumme nicht erreicht ist. Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet: – für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle tausend Euro, – für die Übergangsleistung auf volle hundert Euro, – für die Unfallrente auf volle zehn Euro, – für Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle Euro. Wenn infolge der dynamischen Anpassung eine der Höchstversicherungssummen in der entsprechenden Leistungsart (z. B. Invalidität, Krankenhaustagegeld, Todesfallsumme) erreicht wird, erfolgt für den Gesamtvertrag keine weitere dynamische Anpassung.
Dynamische Anpassung. Der Beitrag erhöht sich entsprechend der Erhöhung des laufenden Entgelts. Der Beitrag wird im selben Verhältnis wie der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag (4 % der BBG (West)) angepasst, mindestens um 5 %. Die Anpassung stoppt bei Erreichen des Höchstbetrags. Der Beitrag wird um den gleichen Betrag angepasst, um den der steuerfreie Höchstbetrag (8 % der BBG (West)) erhöht wird. ✗ um 4 % um % (mind. 3 % bis max. 5 %) Bitte beachten: Bei Abschluss einer Zusatzversicherung ist nur eine Dynamik von 3 % möglich. keine dynamische Anpassung Zusätzlich zum beantragten Beitrag wird ein Übertragungswert nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 BetrAVG als Einmalbeitrag in Höhe von € in die Direktversicherung eingebracht. Der Einmalbeitrag gilt als Entgeltumwandlung (siehe 5.1. 2). Bitte legen Sie die schriftliche Mitteilung des bisherigen Versorgungsträgers über die Höhe des Übertragungswertes bei. Berufsunfähigkeitsversiche- rung als Direktversicherung Eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung ist einfach und günstig. Sie verbindet die Absicherung bei Berufsun- fähigkeit mit allen Vorteilen der staatlichen Förderung. Damit Sie die Vorteile erhalten, schließt Ihr Arbeitgeber den Vertrag für Sie ab. Ihre Vorteile auf einen Blick • Günstige Beiträge – ausgezeichnete Testergebnisse • Garantierte Rentenzahlungen, bis zum vereinbarten Endalter • sollten Sie nicht berufsunfähig werden, können Sie bei Ablauf eine Rückzahlung erhalten
Dynamische Anpassung. Der Beitrag erhöht sich entsprechend der Erhöhung des laufenden Entgelts.* Der Beitrag wird im selben Verhältnis wie der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag (4 % der BBG (West)) angepasst, mindestens um 5 %. Die Anpassung stoppt bei Erreichen des Höchstbeitrags. um 4 % um % (mind. 3 % bis max. 5 %) Bitte beachten: Bei Abschluss einer Zusatzversicherung ist nur eine Dynamik von 3 % möglich. keine dynamische Anpassung *nur für arbeitgeberfinanzierte Verträge möglich ■ Variante I: ■ Variante II: Hiermit erklären wir, • dass bei der versicherten Person aktuell keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ja nein* • dass die versicherte Person in den letzten 24 Monaten vor Antrags- stellung** nicht länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt war oder arbeitsverhindert infolge Maßnahmen der medizi- nischen Vorsorge oder Rehabilitation war, ja nein* • dass unserer Kenntnis nach für die zu versichernde Person weder eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung noch ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 % oder mehr und auch kein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) anerkannt oder beantragt wurde. ja nein* *Bitte kreuzen Sie an, ob Sie die entsprechende Teilerklärung so abgeben. **Im Falle einer kürzeren Betriebszugehörigkeit für die bisherige Dauer der Betriebszugehörigkeit.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.