Arbeitgeberbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages entrichten die Arbeit- geber an die Kosten des Vertragsvollzuges einen jährlichen Beitrag gemäss An- zahl Mitarbeiter. 1 bis 6 CHF 150.-- 7 bis 15 CHF 180.-- 16 bis 20 CHF 240.-- 21 bis 30 CHF 360.-- 31 bis 50 CHF 600.-- ab 51 CHF 900.-- Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch die ZPK.
Arbeitgeberbeitrag. Der Arbeitgeber leistet zu jedem Zeitpunkt der Entgeltumwandlung einen Beitrag zur Direktversicherung gemäß 1) in Höhe von
a. gesetzlicher Zuschuss § 1a Abs. 1a BetrAVG
Arbeitgeberbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden GAV entrichten die Arbeitgeber einen jährlichen Beitrag gemäss der Anzahl Mitarbeiter. 1 bis 6 CHF 150.- 7 bis 15 CHF 180.- 16 bis 20 CHF 240.- 21 bis 30 CHF 360.- 31 bis 50 CHF 600.- ab 51 CHF 900.- Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch die ZPK.
Arbeitgeberbeitrag. Der Arbeitgeber leistet zusätzlich einen Beitrag in Höhe von EUR. Der Arbeitnehmer erhält auf die Versicherungsleistung, die sich aus der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags ergibt, ein sofortiges unwiderrufliches Bezugsrecht für den Todes- und Erlebensfall. Der Arbeitnehmer erhält auf die Versicherungsleistung, die sich aus der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags ergibt, ein sofortiges unwiderrufliches Bezugsrecht für den Todes- und Erlebensfall unter dem Vorbehalt des Versicherungsnehmers (Arbeitgebers) alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, ohne dass eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft besteht. Aufgrund des Bezugsrechtes ist ein eigenständiger Vertrag erforderlich.
Arbeitgeberbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages entrichten die Arbeitgeber an die Kosten des Vertragsvollzuges einen jährlichen Beitrag von CHF 200.-. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch die ZPK.
Arbeitgeberbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages entrichten die Arbeitgeber an die Kosten des Vertragsvollzuges einen jährlichen Beitrag gemäss Anzahl Mitar- beiter. 1 MA CHF 125.00 2 bis 4 MA CHF 160.00 5 bis 8 MA CHF 200.00 9 bis 15 MA CHF 240.00 16 bis 25 MA CHF 360.00 26 bis 40 MA CHF 560.00 41 bis 60 MA CHF 900.00 ab 61 MA CHF 1‘200.00 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch die ZPK.
Arbeitgeberbeitrag. Zusätzlich zu I. und III. erbringen wir einen rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag in Höhe monatlich/jährlich von EUR. Weitere Einzelheiten sind in der individualvertraglichen bzw. kollektiven Zusage (Betriebsvereinbarung, Versorgungs- ordnung) enthalten.
Arbeitgeberbeitrag. Zusätzliche Aufwendungen des Arbeitgebers für Sozialleistungen
Arbeitgeberbeitrag. Der Arbeitgeberbeitrag für die berufliche Weiterbildung beträgt monatlich CHF 10.- pro Arbeitnehmenden der dem GAV unterstellt ist. Zur Deckung der Kosten im Vollzug dieses GAV hat der Arbeitgeber pro Monat einen Betrag von CHF 20.- pro Arbeitnehmenden der dem GAV unterstellt ist zu entrichten. Der Arbeitgeber hat zudem jährlich pro Betrieb oder Betriebsteil und für den gleichen Verwendungszweck einen Pauschalbeitrag von CHF 300.- zu entrichten. Diese Jahrespauschale wird bei Entsendebetrieben auf eine Monatspauschale von Fr. 25.- (CHF 300 : 12 Monate) herunter gebrochen. Das Inkasso des Beitrages für die berufliche Weiterbildung, den Beitrag für den Vollzug und den Pauschalbeitrag erfolgt gleichzeitig.
Arbeitgeberbeitrag. Die Arbeitgeber haben einen jährlichen, pauschalen Grundbeitrag von CHF 240.- zuzüglich 1.5°/°° der SUVA- pflichtigen Vorjahreslohnsumme zu entrichten.