Dämpfe und Gase. Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines Zeitraumes bis zu 7 Tage ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Dämpfe und Gase. Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb inner- halb eines Zeitraumes bis zu 7 sieben Tage ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Dämpfe und Gase. Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch ausströmende ausströ- mende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines Zeitraumes bis zu 7 Tage über einen Zeitraum von mehreren Stunden ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
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Samples: Unfallversicherung