e-Rechnung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf elektronischem Weg übermittelte Rechnun- gen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils geltenden Fassung, legen. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des In- halts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die E-Rechnung hat den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), dem IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sowie den darauf beruhenden Verordnungen zu entsprechen. Für den Bund sieht das IKT-Konsoli- dierungsgesetz (IKTKonG) die Übermittlung von e-Rechnungen im Waren- und Dienstleis- tungsverkehr verpflichtend vor.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Hardware, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen
e-Rechnung. Die:Der Auftragnehmer Auftragnehmer:in wird dem Auftraggeber der Auftraggeberin auf elektronischem Weg übermittelte Rechnun- gen Rechnungen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils geltenden gel- tenden Fassung, legen. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des In- halts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die E-Rechnung hat den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), dem IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sowie den darauf beruhenden Verordnungen zu entsprechen. Für den Bund sieht das IKT-Konsoli- dierungsgesetz Konso- lidierungsgesetz (IKTKonG) die Übermittlung von e-Rechnungen im Waren- und Dienstleis- tungsverkehr verpflichtend vor.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Software, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen
e-Rechnung. Der Auftragnehmer Der:Die Auftragnehmer:in wird dem Auftraggeber auf elektronischem Weg übermittelte Rechnun- gen Rechnungen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils geltenden gel- tenden Fassung, legen. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-e- Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des In- halts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die Ee-Rechnung hat den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), dem IKT-IKT- Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sowie den darauf beruhenden Verordnungen zu entsprechen. Für den Bund sieht das IKT-Konsoli- dierungsgesetz Konso- lidierungsgesetz (IKTKonG) die Übermittlung von e-Rechnungen im Waren- und Dienstleis- tungsverkehr verpflichtend vor.
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