Common use of e-Rechnung Clause in Contracts

e-Rechnung. Die:Der Auftragnehmer:in wird der Auftraggeberin auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils gel- tenden Fassung, legen. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des In- halts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die E-Rechnung hat den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), dem IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sowie den darauf beruhenden Verordnungen zu entsprechen. Für den Bund sieht das IKT-Konso- lidierungsgesetz (IKTKonG) die Übermittlung von e-Rechnungen im Waren- und Dienstleis- tungsverkehr verpflichtend vor.

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e-Rechnung. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer wird der Auftraggeberin dem Auftraggeber auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen Rechnun- gen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils gel- tenden geltenden Fassung, legen. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des In- halts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die E-Rechnung hat den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), dem IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sowie den darauf beruhenden Verordnungen zu entsprechen. Für den Bund sieht das IKT-Konso- lidierungsgesetz Konsoli- dierungsgesetz (IKTKonG) die Übermittlung von e-Rechnungen im Waren- und Dienstleis- tungsverkehr verpflichtend vor.

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e-Rechnung. DieDer:Der Die Auftragnehmer:in wird der Auftraggeberin dem Auftraggeber auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils gel- tenden Fassung, legen. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-e- Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des In- halts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die Ee-Rechnung hat den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), dem IKT-IKT- Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sowie den darauf beruhenden Verordnungen zu entsprechen. Für den Bund sieht das IKT-Konso- lidierungsgesetz (IKTKonG) die Übermittlung von e-Rechnungen im Waren- und Dienstleis- tungsverkehr verpflichtend vor.

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