Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber
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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber.
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Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber.
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