Ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes bestimmt.
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Samples: Verbandssatzung, Verbandssatzung
Ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter Vertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes bestimmt.
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Samples: Verbandssatzung
Ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit Tätig- keit gelten die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes bestimmt.
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Samples: Verbandssatzung
Ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten gel- ten die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes bestimmt.
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Samples: Verbandssatzung
Ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie der Verbandsgeschäftsführer sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter Gemeindevertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmtbestimmen.
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Samples: Verbandsordnung