Eigenanteil. a. Von den erstattungsfähigen Kosten gemäß der folgenden Ziff. 2 bis 5 trägt der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Eigenanteil. Im Rahmen des Tarif Care Expatriate Premium beträgt der Eigenanteil wahlweise 0,– EUR, 500,– EUR oder 1.000,– EUR je angefangenes Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Bei einer unterjährigen Versicherungsdauer verringert sich der Eigenanteil nicht. b. Die Regelung des § 9 des Allgemeinen Teils dieser Bedingungen bleibt unberührt.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Eigenanteil. a. Von den erstattungsfähigen Kosten gemäß der folgenden Ziff. 2 bis 5 trägt der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Eigenanteil. Im Rahmen des Tarif Care Expatriate Premium Comfort beträgt der Eigenanteil wahlweise 0,– EUR, 500150,– EUR oder 1.000500,– EUR je angefangenes Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Bei einer unterjährigen Versicherungsdauer verringert sich der Eigenanteil nicht.
b. Die Regelung des § 9 des Allgemeinen Teils dieser Bedingungen bleibt unberührt.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement