Eigentumserwerb. (1) Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erwirbt durch Übernahme des Vertragsgegenstandes vom Lieferanten das Eigentumsrecht für die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber.
Appears in 4 contracts
Samples: www.klimaaktiv.at, www.klimaaktiv.at, www.radmodellregion.at