Eigentumserwerb. (1) Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erwirbt durch Übernahme des Vertragsgegenstandes vom Lieferanten das Eigentumsrecht für die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber. (2) Nach Ablauf der Vertragsdauer und der vollständigen Bezahlung aller vereinbarten 48 monatlichen Nutzungsentgelte und der Schlusszahlung erwirbt die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber das Eigentum am Vertragsgegenstand und besitzt ihn fortan für sich selbst.
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Samples: Jobrad Nutzungsvereinbarung, Jobrad Nutzungsvereinbarung
Eigentumserwerb. (1) Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erwirbt durch Übernahme des Vertragsgegenstandes vom Lieferanten das Eigentumsrecht für die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber.
(2) Nach Ablauf der Vertragsdauer und der vollständigen allenfalls Bezahlung aller vereinbarten 48 monatlichen Nutzungsentgelte und der Schlusszahlung erwirbt die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber das Eigentum am Vertragsgegenstand und besitzt ihn fortan für sich selbst.
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Samples: Jobrad Nutzungsvereinbarung
Eigentumserwerb. (1) Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erwirbt durch Übernahme des Vertragsgegenstandes vom Lieferanten das Eigentumsrecht für die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber.
(2) Nach Ablauf der Vertragsdauer und der vollständigen allenfalls Bezahlung aller vereinbarten 48 monatlichen Nutzungsentgelte und der Schlusszahlung erwirbt die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber das Eigentum am Vertragsgegenstand und besitzt ihn fortan für sich selbst.
(3) Ohne Nutzungsentgelt erwirbt die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber den Vertragsgegenstand nach Ablauf der Nutzungsvereinbarung durch die Bezahlung einer symbolischen Schlusszahlung von 1 EUR.
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Samples: Jobrad Nutzungsvereinbarung