Eigentumsrechte und Urheberschutz Musterklauseln

Eigentumsrechte und Urheberschutz. Alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen von Boldog Consulting (z. B.: Ideen, Konzepte, konkrete Maßnahmen, Pläne, Entwürfe, Vorschläge, Beschreibungen, etc.), auch einzelne Teile davon, bleiben im vollen Umfang und Inhalt im Eigentum von Boldog Consulting und sind auf Verlangen diesem zurückzugeben. Die Überlassung von Rechten an diesen Leistungen muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sämtliche der von Boldog Consulting erbrachten Dienstleistungen dürfen erst nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber und nur zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang benutzt werden. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Boldog Consulting darf der Auftraggeber die Leistungen von Boldog Consulting nur selbst nutzen. Jede Änderung bzw. Weiterentwicklung der von Boldog Consulting erbrachten Unterlagen und Leistungen sowie jede Weitergabe der Leistungen an Dritte darf vom Auftraggeber nicht ohne schriftliche Zustimmung von Boldog Consulting durchgeführt werden. Der Auftraggeber garantiert mit Auftragserteilung, dass bei allen Boldog Consulting zur Verfügung gestellten Materialien Copyright und Urheberrecht beim Auftraggeber liegen und wenn das nicht zutrifft, der Auftraggeber Boldog Consulting darüber informiert. Sind Copyright und Urheberrecht von einem Dritten abgeleitet, wird der Auftraggeber die Vereinbarung mit dem Berechtigten unaufgefordert Boldog Consulting vorlegen. Boldog Consulting ist nicht verpflichtet Xxxxxxxxxxxx und Copyright der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien zu prüfen und verwendet diese immer in gutem Glauben. Im Falle einer Rechtsverletzung hält der Auftraggeber Xxxxxx Consulting schad- und klaglos. Alle vom Auftraggeber an Boldog Consulting übergebenen Unterlagen und Informationen (Konzepte, Analysen, Entwürfe, Vorschläge, Pläne etc.) bleiben in vollem Umfang und Inhalt Eigentum des Auftraggebers und sind auf Verlangen zurückzugeben. Diese sind vertraulich zu behandeln, und dürfen weder im Original, noch in geänderter oder weiterentwickelter Form an Dritte weitergegeben werden.
Eigentumsrechte und Urheberschutz. 8.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, wel- cher auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Eigentumsrechte und Urheberschutz. 10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentation (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Zahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Eigentumsrechte und Urheberschutz a) Alle Arbeitsergebnisse, wie z.B. Konzeptionen, Aus- wertungen, Planungsunterlagen, Berichte, Dokumentationen, Zeichnungen und ähnliche Materialien, die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform übergeben werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.