Leistungen der Agentur Musterklauseln

Leistungen der Agentur. 4.1 Der Umfang der Leistungen der Agentur wird durch das Angebot der Agentur, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung der Agentur sowie das Briefing des Kunden bestimmt. Liegt ein schriftli- ches Briefing nicht vor oder weicht dieses von der Leistungsbeschreibung der Agentur ab, so gilt der
Leistungen der Agentur. Hinweis: die nachfolgende Auflistung ist lediglich eine demonstrative und kann/ist daher immer an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Nicht erbrachte Leistungen sind zu streichen; Leistungen, die in der Aufzählung nicht aufscheinen, sind zu ergänzen
Leistungen der Agentur. 3.1 Die Agentur stellt ihren Kunden das unter Nummer 2.1 genannte Reisesortiment zur Verfügung.
Leistungen der Agentur. Die Agentur erbringt ihre Dienstleistung gemäss einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, gemäss ihrer Offerte.
Leistungen der Agentur. (1) Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Konzeptions- und Gestaltungsleistungen, beispielsweise die Definition von Zielen und Entwicklung von Strategien zur Zielerreichung. Typische Beratungsthemen sind auch Unternehmensführung, langfristiges Designmanagement sowie Design- und Kommunikationsstrategien bei bedeutsamen Einzelprojekten.
Leistungen der Agentur. 3.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Angebot. Eine Änderung des Angebotes und der darin enthaltenen Leistungen bedarf der Schriftform.
Leistungen der Agentur. 3.1. Die Agentur verpflichtet sich, die organisatori- schen und wirtschaftlichen Interessen des Auftragge- bers zu wahren und sich aktiv um die Vermittlung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten zu kümmern. Beim Abschluss von Verträgen für den Auftraggeber wird sie auch auf dessen kommerziellen Belange Rücksicht nehmen. Die Agentur übernimmt hierzu ihre Agenturpflichten im Destination Management Be- reich entsprechend der vertraglich vereinbarten Leis- tungen sorgfältig und fachgerecht. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen der Agentur richten sich nach dem jeweilige Leistungs- und Kos- tenverzeichnis der Agentur, so wie es Vertragsgrund- lage geworden ist.
Leistungen der Agentur. Die Agentur hat die nach diesem Vertrag von ihr geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes gemäß den Bestimmungen in J.1 zu erbringen. Dabei berücksichtigt die Agentur alle Informationsquellen, die im Mediabereich branchenüblich kostenlos erhältlich sind und legt diese auf Wunsch des Kunden zur Begründung ihrer Planungen vor. Hierzu zählt auch das sekundär-statistische Material, insbesondere der Medien- und Marktforschungsstudien wie z.B. der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (XX.XX) und der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF). Die unter Ziffer 1 beschriebenen Leistungspakete umfassen dabei insbesondere: Leistungen, die vom Kunden nicht benötigt werden, sollten aus der nachfolgenden Aufstellung gestrichen werden. Das erforderliche Leistungsspektrum ist ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung. Sollten gewisse Leistungen nur in unregelmäßigen Abständen und ad hoc benötigt werden, kann man sie aus dem Leistungspaket herausnehmen und dann, wenn sie dennoch nachgefragt werden, separat vergüten.
Leistungen der Agentur. 3.1 Die Agentur erbringt Veranstaltungsdienstleistungen. Die Art und der Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie der dazugehörigen Leistungsverzeichnisse oder Nebenabreden.
Leistungen der Agentur. 3.1 Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikationen der Vertragsleistungen der Agentur seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Merkmale der Vertragsleistungen bekannt.