Common use of Eigentumsvorbehalt, Eigentumsübergang Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt, Eigentumsübergang. (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Verkäufer aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer (gesicherte Forderungen) bleibt das Eigentum an dem verkauften Holz vorbehalten. (2) Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Holz darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf das den Verkäufern gehörende Holz erfolgen. Der Käufer hat den Dritten zudem auf das Eigentum der Verkäufer hinzuweisen. Soweit der Käufer diesen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt und der Dritte nicht in der Lage ist, den Verkäufern die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind die Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Verkäufer sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen die Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt, Eigentumsübergang. (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Verkäufer BaySF aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer (gesicherte ForderungenFor- derungen) bleibt das Eigentum an dem verkauften Holz vorbehaltenvorbe- halten. (2) Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Holz darf vor vollständiger voll- ständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die Verkäufer BaySF unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf das den Verkäufern BaySF gehörende Holz erfolgen. Der Käufer hat den Dritten zudem auf das Eigentum der Verkäufer BaySF hinzuweisen. Soweit der Käufer diesen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt und der Dritte nicht in der Lage ist, den Verkäufern BaySF die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen ge- richtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind die Verkäufer berechtigtBaySF be- rechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten zu- rückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts Eigentumsvor- behalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet bein- haltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Verkäufer BaySF sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen fälli- gen Kaufpreis nicht, dürfen die Verkäufer BaySF diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene angemes- sene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung Frist- setzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

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Samples: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt, Eigentumsübergang. (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Verkäufer des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer (gesicherte Forderungen) bleibt das Eigentum an dem verkauften Holz dem Verkäufer vorbehalten. (2) Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Holz darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf das den Verkäufern dem Verkäufer gehörende Holz erfolgen. Der Käufer hat den Dritten zudem auf das Eigentum der Verkäufer des Verkäufers hinzuweisen. Soweit der Käufer diesen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt und der Dritte nicht in der Lage ist, den Verkäufern dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind die ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangenheraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die der Verkäufer sind ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen die darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn sie er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen