Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 8.1. Wenn die Lieferung vor der Zahlung erfolgt, bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von Merwestaal und wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die Produkte für Merwestaal aufbewahrt, wobei die Produkte erkennbar als Eigentum von Merwestaal gekennzeichnet und angemessen versichert sein müssen und nicht be- oder verarbeitet werden dürfen, solange die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merwestaal, einschließlich der Begleichung von Kosten und Zinsen, nicht oder nicht vollständig erfüllt hat. 8.2. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Merwestaal, auch nachdem sie zu einem neuen Produkt be- oder verarbeitet, mit anderen Produkten vermischt oder Bestandteil eines anderen Produkts wurden. 8.3. Der Eigentumsvorbehalt von Merwestaal erstreckt sich auch auf früher oder später geschlossene Verträge. Die unter einem bestimmten Vertrag gelieferten Produkte bleiben deshalb Eigentum von Merwestaal, auch wenn die Rechnung zu diesem betreffenden Vertrag beglichen wurde, aber frühere oder spätere Rechnungen noch offen sind. 8.4. In einem in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Fall müssen die Produkte erst auf Anfrage von der Gegenpartei an Merwestaal zurückgegeben werden. Merwestaal ist berechtigt, die Produkte zurück zu holen, und es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei Merwestaal diesbezüglich berechtigt hat, die Räume, in denen sich die Sachen befinden, zu betreten und diese Sachen auf Kosten der Gegenpartei abzutransportieren. 8.5. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkte nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verkaufen, be- oder verarbeiten, vermischen, verpfänden oder Dritten zum Nachteil von Merwestaal ein anderes Recht darauf erteilen. 8.6. Alle auf den gekauften und gelieferten Produkten ruhenden gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich Handelsnamen, bleiben bei Merwestaal bzw. den Berechtigten. 8.7. Merwestaal behält auch nach der Lieferung alle gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum auf die bereitgestellten Informationen und Dokumenten, wie Entwürfe, Skizzen, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen usw. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Informationen und Dokumente zu vervielfältigen, nachzumachen, auf Datenträger zu speichern und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Informationen und Dokumente müssen auf erste Anfrage an Merwestaal zurückgegeben werden. 8.8. Merwestaal ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht auf Produkte, Gelder und/oder Dokumente auszuüben, die Merwestaal im Zusammenhang mit dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag in ihrem Besitz hat, in Bezug auf alles, was die Gegenpartei Merwestaal aus früher oder später mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen schuldet oder schulden wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 8.110.1. Wenn die Lieferung vor der Zahlung erfolgt, Alle von SMT gelieferten Waren bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von Merwestaal SMT, bis der Käufer alle Be- träge, die er SMT in Bezug auf gelieferte oder noch zu liefernde Waren, alle verein- barten Arbeiten und wird davon ausgegangendie Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber SMT aus diesem Vertrag schuldet, an SMT gezahlt hat.
10.2. Der Käufer darf das unter Eigentumsvorbehalt von SMT stehende Eigentum ohne schriftliche Zustimmung von SMT nicht veräußern, einem Dritten zur Nutzung über- lassen, verpfänden oder mit einem anderen Recht belasten.
10.3. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber SMT nicht nach oder hat SMT die begründete Befürchtung, dass der Käufer seinen Verpflich- tungen nicht nachkommen wird, so kann SMT auf Rechnung und Gefahr des Käufers Waren, die Gegenpartei dem Eigentumsvorbehalt von SMT unterliegen, vom Käufer oder von Drit- ten, die Produkte diese Waren für Merwestaal aufbewahrtden Käufer verwahren, wobei wegnehmen (lassen). Der Käufer ist verpflichtet, SMT auf erste Aufforderung jede von SMT geforderte Unterstützung zu gewähren, andernfalls haftet der Käufer gegenüber SMT für eine sofort fällige Ver- tragsstrafe in Höhe von zehn Prozent des vom Käufer gegenüber SMT geschuldeten Betrags für jeden Tag, an dem der Käufer seine Verpflichtungen nicht oder nicht korrekt erfüllt. Die Vertragsstrafe hindert SMT nicht daran, ihr Recht auf Einhaltung der Verpflichtungen des Käufers und ihr Recht auf Schadenersatz geltend zu ma- chen.
10.4. Wollen Dritte ein Recht an einer oder mehreren unter Eigentumsvorbehalt von SMT stehenden Waren begründen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, SMT direkt zu informieren. Er ist außerdem verpflichtet:
a) diese Waren zu versichern und diese Versicherung gegen Feuer- und Explo- sionsschäden, Wasserschäden und Diebstahl aufrechtzuerhalten, die Produkte erkennbar Police dieser Versicherung auf erste Aufforderung von SMT vorzulegen und die An- sprüche gegen die Versicherer auf erste Aufforderung an SMT abzutreten;
b) diese Waren als Eigentum von Merwestaal gekennzeichnet SMT zu kennzeichnen;
c) ansonsten auf erste Aufforderung von SMT bei allen angemessenen Maßnah- men mitzuwirken, die SMT zum Schutz ihrer Eigentumsrechte in Bezug auf diese Waren ergreifen möchte und angemessen versichert sein müssen und die die normale Aktivität des Käufers nicht be- oder verarbeitet werden dürfen, solange die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merwestaal, einschließlich der Begleichung von Kosten und Zinsen, nicht oder nicht vollständig erfüllt hatunangemessen beeinträchtigen.
8.2. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Merwestaal, auch nachdem sie zu einem neuen Produkt be- oder verarbeitet, mit anderen Produkten vermischt oder Bestandteil eines anderen Produkts wurden.
8.310.5. Der Eigentumsvorbehalt von Merwestaal erstreckt sich auch auf früher oder später geschlossene Verträge. Die unter einem bestimmten Vertrag gelieferten Produkte bleiben deshalb Eigentum von Merwestaal, auch wenn die Rechnung zu diesem betreffenden Vertrag beglichen wurde, aber frühere oder spätere Rechnungen noch offen sindSMT verhindert nicht den in Artikel 5.6 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen genannten gefahren Übergang.
8.410.6. In einem in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Fall müssen die Produkte erst auf Anfrage von der Gegenpartei an Merwestaal zurückgegeben werden. Merwestaal Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen ist SMT berechtigt, die Produkte zurück zu holen, und es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei Merwestaal diesbezüglich berechtigt hat, die Räume, in denen sich die Sachen befinden, zu betreten und diese Sachen auf Kosten der Gegenpartei abzutransportieren.
8.5. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkte nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verkaufen, be- oder verarbeiten, vermischen, verpfänden oder Dritten zum Nachteil von Merwestaal ein anderes Recht darauf erteilen.
8.6. Alle auf den gekauften und gelieferten Produkten ruhenden gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich Handelsnamen, bleiben bei Merwestaal bzw. den Berechtigten.
8.7. Merwestaal behält auch nach der Lieferung alle gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum auf die bereitgestellten Informationen und Dokumenten, wie Entwürfe, Skizzen, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen usw. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Informationen Gelder und Dokumente zu vervielfältigendes Käufers auf dessen Kosten und Risiko zurückzubehalten, nachzumachen, auf Datenträger zu speichern und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Informationen und Dokumente müssen auf erste Anfrage an Merwestaal zurückgegeben werdenbis der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber SMT erfüllt hat.
8.8. Merwestaal ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht auf Produkte, Gelder und/oder Dokumente auszuüben, die Merwestaal im Zusammenhang mit dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag in ihrem Besitz hat, in Bezug auf alles, was die Gegenpartei Merwestaal aus früher oder später mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen schuldet oder schulden wird.
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Samples: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 8.1. Wenn die Lieferung vor der Zahlung erfolgt, (1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverkehr mit dem Besteller bleiben die gelieferten Produkte Waren Eigentum der PD. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug- ist die PD berechtigt die Ware zurückzunehmen. Hierzu ist der PD vom Besteller der Zugang zu ihrem Eigentum zu verschaffen. In der Zurücknahme der Xxxx liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die PD hätte diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung der Xxxx ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag gegeben. Nach Rücknahme der Ware ist die PD zur Verwertung befugt; der sich hieraus ergebende Verwertungserlös ist nach Abzug der entstandenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
(2) Die PD ist ferner berechtigt noch vorgesehene Lieferungen und Leistungen aus allen Aufträgen des Bestellers bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher noch offener Forderungen zurückzuhalten oder angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen. Den Ansprüchen der PD gegenüber ist die Geltendmachung von Merwestaal und wird davon ausgegangenZurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen, dass sowie die Gegenpartei die Produkte für Merwestaal aufbewahrt, wobei die Produkte erkennbar als Eigentum von Merwestaal gekennzeichnet und angemessen versichert sein müssen und nicht be- oder verarbeitet werden dürfen, solange die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merwestaal, einschließlich der Begleichung von Kosten und Zinsen, Einrede des nicht oder nicht vollständig erfüllt hatmangelhaft erfüllten Vertrages, nur dann zulässig, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von der PD anerkannt worden sind. Dem Besteller bleibt insoweit die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.
8.2(3) Der Besteller kann die Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung ist ausgeschlossen. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von MerwestaalForderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch nachdem sie zu einem neuen Produkt be- oder verarbeitetgleichgültig, mit anderen Produkten vermischt oder Bestandteil eines anderen Produkts wurden.
8.3in welchem Zustand dieser die Ware verkauft, werden bereits jetzt an die PD abgetreten. Der Eigentumsvorbehalt von Merwestaal erstreckt sich auch auf früher oder später geschlossene VerträgeAuf die Anforderung der PD hin ist der Besteller verpflichtet, der PD hierüber eine schriftliche Zession auszustellen. Die unter einem bestimmten Vertrag gelieferten Produkte bleiben deshalb Eigentum von Merwestaal, auch wenn die Rechnung zu diesem betreffenden Vertrag beglichen wurde, aber frühere oder spätere Rechnungen noch offen sind.
8.4. In einem in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Fall müssen die Produkte erst auf Anfrage von der Gegenpartei an Merwestaal zurückgegeben werden. Merwestaal PD ist berechtigt, dem Erwerber der Vorbehaltsware die Produkte zurück zu holenAbtretung anzuzeigen. Der Besteller kann jedoch insoweit Freigabe der Forderungen beanspruchen, und es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei Merwestaal diesbezüglich berechtigt hat, die Räume, in denen sich die Sachen befinden, zu betreten und diese Sachen auf Kosten als sie den Wert der Gegenpartei abzutransportieren.
8.5. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkte nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verkaufen, be- oder verarbeiten, vermischen, verpfänden oder Dritten zum Nachteil von Merwestaal ein anderes Recht darauf erteilen.
8.6. Alle auf den gekauften und gelieferten Produkten ruhenden gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich Handelsnamen, bleiben bei Merwestaal bzw. den Berechtigten.
8.7. Merwestaal behält auch nach der Lieferung alle gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum auf die bereitgestellten Informationen und Dokumenten, wie Entwürfe, Skizzen, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen usw. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Informationen und Dokumente zu vervielfältigen, nachzumachen, auf Datenträger zu speichern und/oder Dritten zur Verfügung zu stellenVorbehaltsware um 20 Prozent übersteigen. Die Informationen und Dokumente müssen auf erste Anfrage an Merwestaal zurückgegeben werdenAuswahl der freizugebenden Forderungen bleibt der PD vorbehalten.
8.8. Merwestaal ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht auf Produkte, Gelder und/oder Dokumente auszuüben, die Merwestaal im Zusammenhang mit dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag in ihrem Besitz hat, in Bezug auf alles, was die Gegenpartei Merwestaal aus früher oder später mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen schuldet oder schulden wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 8.17.1. Wenn die Lieferung vor der Zahlung erfolgt, Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes und Nebengebühren durch den Vertragspartner im Eigentum von Merwestaal Telia, und wird davon ausgegangenzwar auch dann, dass wenn die Gegenpartei die Produkte für Merwestaal aufbewahrtzu liefernde oder herzustellende Ware weiterveräußert, wobei die Produkte erkennbar als Eigentum von Merwestaal gekennzeichnet und angemessen versichert sein müssen und nicht verändert, be- oder verarbeitet werden dürfen, solange die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merwestaal, einschließlich der Begleichung von Kosten und Zinsen, nicht oder nicht vollständig erfüllt hatvermengt wird (verlänger- ter Eigentumsvorbehalt).
8.27.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Telia ist der Kaufgegen- stand vom Vertragspartner pfleglich zu behandeln und darf weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfän- dung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Vertragspartner ver- pflichtet, auf das Eigentumsrecht von Telia hinzuweisen und Telia unverzüglich zu verständigen. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Merwestaalin diesen AGB oder in Gesetzen enthaltenen Bestimmun- gen über den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs werden durch den Eigentums- vorbehalt nicht geändert. Die bei Telia hiedurch anfallenden Kosten, auch nachdem sie einschließ- lich Gerichts- und Anwaltskosten, hat der Vertragspartner zu einem neuen Produkt be- oder verarbeitet, mit anderen Produkten vermischt oder Bestandteil eines anderen Produkts wurdentragen.
8.37.3. Der Eigentumsvorbehalt von Merwestaal erstreckt sich auch auf früher oder später geschlossene Verträge. Die unter einem bestimmten Vertrag gelieferten Produkte bleiben deshalb Eigentum von Merwestaal, auch wenn die Rechnung zu diesem betreffenden Vertrag beglichen wurde, aber frühere oder spätere Rechnungen noch offen sind.
8.4. In einem in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Fall müssen die Produkte erst auf Anfrage von der Gegenpartei an Merwestaal zurückgegeben werden. Merwestaal Telia ist berechtigt, die Produkte zurück sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu holenverlangen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich oder vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs- oder Sanierungsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder bei Abweisung des Insolvenzverfahrens man- gels kostendeckenden Vermögens oder der Vertragspartner faktisch seine Zah- lungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausglei- ches an seine Gläubiger herantritt. Die Zurücknahme der Xxxx durch die Telia gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird gesondert schriftlich erklärt. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von Telia Kitchen Rentals GmbH, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, weiterhin bestehen.
7.4. Der Vertragspartner tritt hiemit alle ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbei- tung, Vermengung oder anderen Verwertung der Waren und es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei Merwestaal diesbezüglich berechtigt hatErzeugnisse zu- stehenden Forderungen und Rechte zahlungshalber an Telia ab und nimmt Telia diese Abtretung an. Der Vertragspartner hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung von Telia hat er alle Unterlagen und Informationen, die Räumezur Gel- tendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, in denen sich die Sachen befinden, zu betreten und diese Sachen auf Kosten der Gegenpartei abzutransportieren.
8.5. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkte nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verkaufen, be- oder verarbeiten, vermischen, verpfänden oder Dritten zum Nachteil von Merwestaal ein anderes Recht darauf erteilen.
8.6. Alle auf den gekauften und gelieferten Produkten ruhenden gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich Handelsnamen, bleiben bei Merwestaal bzw. den Berechtigten.
8.7. Merwestaal behält auch nach der Lieferung alle gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum auf die bereitgestellten Informationen und Dokumenten, wie Entwürfe, Skizzen, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen usw. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Informationen und Dokumente zu vervielfältigen, nachzumachen, auf Datenträger zu speichern und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
7.5. Die Informationen und Dokumente müssen auf erste Anfrage an Merwestaal zurückgegeben werdendurch die Geltendmachung der Rechte von Telia aus dem Eigentumsvor- behalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
8.87.6. Merwestaal ist berechtigt, Telia steht zur Sicherung ihrer Forderungen und zur Sicherstellung von Forde- rung aus anderen Rechtsgeschäften das Zurückbehaltungsrecht auf Produkte, Gelder und/oder Dokumente auszuübenRecht zu, die Merwestaal im Zusammenhang mit dem mit Waren und Erzeugnisse bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen aus der Gegenpartei geschlossenen Vertrag in ihrem Besitz hat, in Bezug auf alles, was die Gegenpartei Merwestaal aus früher oder später mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen schuldet oder schulden wirdGeschäftsbezie- hung zurückzuhalten.
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Samples: Agb Geräteverkauf
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 8.1. Wenn 15.1 Der Anwender behält sich das Eigentum an allen im Rahmen einer Vereinbarung gelieferten und noch zu liefernden Sachen (darunter auch Objekte) vor, bis alle Zahlungen aus der Vereinbarung oder anderen gleichartigen Vereinbarungen, die Lieferung vor dem Anwender erhält oder die er erhalten soll, vollständig beglichen sind.
15.2 Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Zahlung erfolgtVereinbarung (und/oder aus gleichartigen Vereinbarungen) ist der Anwender berechtigt, bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von Merwestaal betreffenden Sachen der Gegenpartei zurückzubehalten und wird davon ausgegangensich daran vorrangig schadlos zu halten, dass es sei denn, die Gegenpartei hat zur Bezahlung dieser Beträge ausreichende Sicherheit geleistet.
15.3 Falls der Zahlungstermin gemäß Artikel 7 überschritten wird, ist der Anwender zudem berechtigt, die Produkte für Merwestaal aufbewahrtam Objekt oder an Teilen davon montierten Sachen, wobei die Produkte erkennbar sein Eigentum sind, zu demontieren, sofern das Objekt dadurch nicht beschädigt wird. Der Anwender ist berechtigt, die damit verbundenen Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
15.4 Falls der Anwender die unter Abs. 1 dieses Artikels genannten Sachen mit vom Anwender zur Verfügung gestellten (Hilfs- )mitteln be- oder verarbeitet, werden die be- oder verarbeiteten Sachen (die im Sinne des Paragraphen 3:4 des niederländischen BGB als Hauptsachen anzusehen sind) als von der Gegenpartei dem Anwender übertragenen Faustpfand betrachtet.
15.5 Nach Beendigung der Arbeiten ist die Gegenpartei verpflichtet, die ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln und als Eigentum von Merwestaal gekennzeichnet und angemessen versichert sein müssen und nicht des Anwenders erkennbar aufzubewahren.
15.6 Solange auf den vom Anwender gelieferten be- oder verarbeitet werden dürfenverarbeiteten Sachen ein Eigentumsvorbehalt liegt, solange darf die Gegenpartei ihre diese außerhalb ihrer üblichen Betriebsausübung nicht belasten.
15.7 Falls die Gegenpartei im Rahmen einer Vereinbarung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merwestaalsich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, einschließlich ist der Begleichung von Kosten Anwender berechtigt, die noch bei der Gegenpartei vorhandenen Sachen, die im Rahmen der Vereinbarung unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, zurückzunehmen, unbeschadet aller Rechte des Anwenders. Darüber hinaus ist der Anwender berechtigt, durch Be- oder Verarbeitung entstandene neue Objekte, die sich bei der Gegenpartei befinden, als Faustpfand zurückzunehmen und Zinsenzu behalten, nicht oder nicht vollständig bis die Gegenpartei alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
8.2. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Merwestaal15.8 Falls ein Faustpfand aus bestimmten Gründen nicht möglich oder wünschenswert ist, auch nachdem sie zu einem neuen Produkt be- oder verarbeitet, mit anderen Produkten vermischt oder Bestandteil eines anderen Produkts wurden.
8.3. Der Eigentumsvorbehalt von Merwestaal erstreckt sich auch auf früher oder später geschlossene Verträge. Die unter einem bestimmten Vertrag gelieferten Produkte bleiben deshalb Eigentum von Merwestaal, auch wenn ist die Rechnung zu diesem betreffenden Vertrag beglichen wurde, aber frühere oder spätere Rechnungen noch offen sind.
8.4. In einem in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Fall müssen die Produkte erst auf Anfrage von der Gegenpartei an Merwestaal zurückgegeben werden. Merwestaal ist berechtigtverpflichtet, die Produkte zurück gelieferten oder noch zu holen, und es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei Merwestaal diesbezüglich berechtigt hat, die Räume, in denen sich die liefernden Sachen befinden, mittels einer privaten oder öffentlichen Urkunde dem Anwender zu betreten und diese Sachen auf Kosten der Gegenpartei abzutransportierenverpfänden.
8.5. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkte nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verkaufen, be- oder verarbeiten, vermischen, verpfänden oder Dritten zum Nachteil von Merwestaal ein anderes Recht darauf erteilen.
8.6. Alle auf den gekauften und gelieferten Produkten ruhenden gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich Handelsnamen, bleiben bei Merwestaal bzw. den Berechtigten.
8.7. Merwestaal behält auch nach der Lieferung alle gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum auf die bereitgestellten Informationen und Dokumenten, wie Entwürfe, Skizzen, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen usw. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Informationen und Dokumente zu vervielfältigen, nachzumachen, auf Datenträger zu speichern und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Informationen und Dokumente müssen auf erste Anfrage an Merwestaal zurückgegeben werden.
8.8. Merwestaal ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht auf Produkte, Gelder und/oder Dokumente auszuüben, die Merwestaal im Zusammenhang mit dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag in ihrem Besitz hat, in Bezug auf alles, was die Gegenpartei Merwestaal aus früher oder später mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen schuldet oder schulden wird.
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Samples: Service Agreement
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 8.1. Wenn die Lieferung vor der Zahlung erfolgt, bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von Merwestaal und wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die Produkte für Merwestaal aufbewahrt, wobei die Produkte erkennbar als Eigentum von Merwestaal gekennzeichnet und angemessen versichert sein müssen und nicht be- oder verarbeitet werden dürfen, solange die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merwestaal, einschließlich der Begleichung von Kosten und Zinsen, nicht oder nicht vollständig erfüllt hat.
8.27.1. Die gelieferten Produkte bzw verarbeiteten/eingebauten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Geschäft (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) sowie bis zur Bezahlung der gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden herrührenden Forderungen, unser Eigentum.
7.2. Die im Zuge der Ausübung des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird unseren Kunden zum Kaufpreis abzüglich wenigstens 50 % und abzüglich beschädigter Ware gut gebracht. Wir behalten uns vor, geän- derte Abrechnungen durchzuführen.
7.3. Unser Kunde darf die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern und/oder verarbeiten. Er tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn ab. Er verpflichtet sich, einen ent- sprechenden Vermerk in seinen Geschäftsbüchern anzubringen und uns über unser Verlangen alle Bezug haben-
7.5. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, steht uns das Eigentum von Merwestaalan der neuen Sache zu, auch nachdem sie zu einem neuen Produkt be- oder und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeit- punkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene neue Sache weiterveräußert, tritt uns unser Kunde den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages derart verarbeitet, mit anderen Produkten vermischt oder Bestandteil eines anderen Produkts wurdendass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns unser Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werklohn ab.
8.37.6. Der Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt von Merwestaal erstreckt sich auch auf früher oder später geschlossene Verträge. Die unter einem bestimmten Vertrag gelieferten Produkte bleiben deshalb Eigentum von Merwestaalergebenen Pflichten, auch wenn wird die Rechnung zu diesem betreffenden Vertrag beglichen wurde, aber frühere oder spätere Rechnungen noch offen sind.
8.4gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In einem in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen diesem Fall müssen die Produkte erst auf Anfrage von der Gegenpartei an Merwestaal zurückgegeben werden. Merwestaal ist sind wir, ohne einen Vertragsrücktritt erklären zu müssen, jedenfalls berechtigt, die Produkte zurück Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen zu holenverlangen und diese beim Kunden oder bei einem Dritten abzuholen, und es wird davon ausgegangenwobei der Kunde auf die Geltendmachung einer Zurückhaltung aus welchem Grund auch immer, dass die Gegenpartei Merwestaal diesbezüglich berechtigt hatverzichtet. Der Kunde ist verpflichtet, die Räume, in denen sich die Sachen befinden, zu betreten und diese Sachen auf Kosten der Gegenpartei abzutransportieren.
8.5. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkte nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verkaufen, be- oder verarbeiten, vermischen, verpfänden oder Dritten zum Nachteil von Merwestaal ein anderes Recht darauf erteilen.
8.6. Alle auf den gekauften und gelieferten Produkten ruhenden gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich Handelsnamen, bleiben bei Merwestaal Zurücknahme der Eigentumsvorbehaltsware zu tragen bzw. den Berechtigtenuns zu erstatten.
8.7. Merwestaal behält auch nach der Lieferung alle gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte und/oder Rechte am geistigen Eigentum auf die bereitgestellten Informationen und Dokumenten, wie Entwürfe, Skizzen, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen usw. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Informationen und Dokumente zu vervielfältigen, nachzumachen, auf Datenträger zu speichern und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Informationen und Dokumente müssen auf erste Anfrage an Merwestaal zurückgegeben werden.
8.8. Merwestaal ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht auf Produkte, Gelder und/oder Dokumente auszuüben, die Merwestaal im Zusammenhang mit dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag in ihrem Besitz hat, in Bezug auf alles, was die Gegenpartei Merwestaal aus früher oder später mit der Gegenpartei geschlossenen Verträgen schuldet oder schulden wird.
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