Xxxxxxx und Gewährleistung Musterklauseln

Xxxxxxx und Gewährleistung. 3.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 4.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung des gedruck- ten Schwarzwälder Boten haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen des gedruckten Schwarzwälder Boten infolge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare des Schwarzwälder Boten kann kein Ersatz geleistet werden.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 14.1. Der Verkäufer schließt ausdrücklich jegliche Haftung und/oder Gefährdungshaftung für direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Goodwill, Schäden durch Geschäftsstagnation, Beschädigung oder Verlust von Daten, Schäden an Nutzpflanzen und alle anderen Formen von direkten und/oder indirekten Schäden aus, die durch den Verkäufer und/oder sein Personal und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder seine Produkte verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Xxxxxxx und Gewährleistung. Soweit dieser Vertrag vorstehend – vgl. z.B. zur Gewährleistung und Haftung bei Leasingverträgen Ziff. 2.5.7 oder bei dem Service-Modul Tankkarten - keine abweichenden Regelungen enthält, gilt Folgendes:
Xxxxxxx und Gewährleistung. 1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, welche die direkte Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) vertretbaren Nichterfüllung(en) bei der Vertragsausführung sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der gemäß dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der gegebenenfalls vom Auftragnehmer aufgrund der Versicherung zu tragenden Selbstbeteiligung. Falls der Haftpflichtversicherer aus jedwedem Grund nicht zur Auszahlung übergeht, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag des für die Vertragsausführung in Rechnung gestellten Honorars beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der oben bezeichnete Betrag auf dreimal den Betrag des Honorars, das in den zwölf Monaten vor dem Entstehen der Schäden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde, festgestellt. Der gesamte Schadensersatz aufgrund dieses Artikels wird keinesfalls mehr als € 300.000 je Ereignis betragen, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt, es sei denn, dass die Parteien - in Anbetracht des Umfangs des Auftrags oder der mit dem Auftrag verbundenen Gefahren - einen Grund sehen, beim Vertragsabschluss von diesem Höchstbetrag abzuweichen.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 10.01. .xxxxxxx Xxxxxx-Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Xxxxxxx und Gewährleistung. Der Verkäufer leistet bei neuen Geräten und neuen Ersatzteilen Gewähr nach den geltenden Garantiebedingungen Liefer- werk/Hersteller. Gewährleistungsansprüche verjähren zeitgleich mit Ablauf der jeweils zugesagten Garantiefrist, spätes- tens jedoch binnen 2 Jahre ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird gegenüber CERVENY und allen anderen an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlos- sen. Der Käufer sichert zu, diese Haftungseinschränkung in alle Vereinbarungen mit dem Unternehmen aufzunehmen, diese zu Weiterüberbindung zu verpflichten, sowie CERVENY überhaupt von allen derartigen Haftungen gegenüber Unternehmern freizuhalten. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) - insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Käufer verzichtet auf jeden Schadensersatz, es sei denn, CERVENY handelt vorsätzlich oder grob fahrläs- sig, insbesondere ist jeder Ersatz für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, ausgeschlossen.
Xxxxxxx und Gewährleistung. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon +00 00 0000 - 0 Telefax +00 00 0000 - 1471
Xxxxxxx und Gewährleistung a) Beim Vorliegen von Mängeln kann der Besteller vorerst nur die Nachbesserung der Werkleistung verlangen. Sofern tunlich, behält sich der Unternehmer eine Neuanfertigung der Werkleistung vor.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 4.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der ge- druckten Lahrer Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der gedruckten Lahrer Zeitung in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare der Lahrer Zeitung kann kein Ersatz geleistet werden.