Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. 10.1. Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes samt Nebengebühren durch den Kunden im Eigentum des Auftragnehmers. 10.2. Dem Auftragnehmer steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions (Gtc), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)