Common use of Eigentumsvorbehaltssicherung Clause in Contracts

Eigentumsvorbehaltssicherung. 9.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Das gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

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Eigentumsvorbehaltssicherung. 9.1 Das 1.) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir vor, bis sämtliche Forderungen von uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vorgleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn unsere einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

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