Eigenwerbung. Der Webdesigner ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern der Webdesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftragge- bers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Webdesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
Eigenwerbung. 8.1 Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen, ist Hutter Consult berechtigt die Werke zweckdienlich zu verwenden.
8.2 Die Hutter Consult darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen diesen auf die Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart oder dies als unzumutbar für den Vertragspartner erachtet wurde.
Eigenwerbung. 20.1 Die Betreiberin behält sich vor, auf Veranstaltungen in angemessener Form und in angemessenem Umfang für sich selbst werben (bspw. Flyer).
20.2 Die Betreiberin ist berechtigt, auch während einer laufenden Veranstaltung Hausführungen durchzuführen, wobei auf die Belange des Veranstalters Rücksicht genommen wird und die laufende Veranstaltung höchst möglich von Beeinträchtigungen freigehalten werden soll.
Eigenwerbung. Der Auftraggeber erklärt sich mit Einreichen von Druckdaten damit einverstanden, dass die Erzeugnisse als Musterbeispiele zum Zwecke der Eigenwerbung für DRUCKTERMINAL auch Dritten zugänglich gemacht werden dürfen - sofern dies nicht durch den Auftraggeber ausgeschlossen wurde.
Eigenwerbung. HQLabs ist – sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren be- rechtigt, den Lizenznehmer unter Verwendung seiner Firma und seines Logos zum Zweck der Eigenwerbung in seinem Portfolio zu führen.
Eigenwerbung. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach vollständiger Veröffentlichung und vollständiger Gesamtrealisierung des Projektes (d.h. Beendigung des Beratungsprojektes, Beedndigung der Öffentlichkeits-Maßnahmen, Beendigung der Kommunikations-Kampagne usw.), seine eigenen Leistungen auch eigenwerblich darzustellen, insoweit dabei keine der Geheimhaltung bzw. Vertraulichkeit unterliegende Informationen vermittelt werden. Bei der Darstellung ist immer auf die Beauftragung durch "J+K Strategische Kommunikation GmbH" hinzuweisen. Weiterhin ist der konkrete eigene Leistungsanteil korrekt darzustellen, d.h. der Auftragnehmer darf in seinen Darstellungen nicht den Eindruck erwecken, eine im Team und unter Mitwirkung von Mitarbeitern des Auftraggebers entstandenes Ergebnis alleine oder überwiegend alleine erstellt zu haben. Die geplante Veröffentlichung ist der Geschäftsführung des Auftraggebers vorab zur schriftlichen Freigabe vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Freigabe nicht verweigern, wenn die vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden. Die Verwendung von Fotos und Abbildungen des Auftraggebers ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Freigabe der Geschäftsführung des Auftraggebers gestattet.
Eigenwerbung. 16.1. Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen ist 3CC berechtigt, die Videos zweckdienlich zu verwenden.
16.2. 3CC darf den Nutzer nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar für den Nutzer erachtet wurde.
Eigenwerbung. Das Anbringen von Eigenwerbung in Form von Bannern, Transparenten oder sonstigen Schildern an Gebäuden, Gerüsten oder Zäunen, sowie auf eigens dafür gelieferten Gestellen ist den Auftragnehmern sowie deren Nachunternehmern auf dem Campusgelände nicht erlaubt.
Eigenwerbung. 9.1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zeitlich unbefristet das Recht ein, mit allen von dem Auftragnehmer erstellten Werke (dies gilt auch für Fotos und Filme), Eigenwerbung zu betreiben. Dieses Recht gilt für alle Medien und insbesondere für das Internet.
9.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Präsentation alle Inhalte und Daten, die auf den Werken abgebildet sind, zum Zwecke der Eigenwerbung veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt insbesondere für seinen Namen und sein Logo. Diese Inhalte dürfen jedoch nicht Interna des Auftraggebers preis geben.
9.3. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zeitlich unbefristet das Recht ein, dass er mit seinem Namen und/oder Logo als Referenznennung werben darf. Dieses Recht gilt für alle Medien und insbesondere für das Internet. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis bzgl. Punkt 9.3 schriftlich widerrufen. Wünscht der Auftraggeber, dass abgebildete Inhalte oder Daten unkenntlich gemacht werden, so muss er den Auftragnehmer schriftlich darauf hinweisen.
Eigenwerbung. BRAINfive. Agentur für Markenidentität ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, Art und Um- fang des Auftrages sowie alle Leistungsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung im Internet, in Bro- schüren, Fachzeitschriften (Novum, Page, w&v etc.) etc. zu veröffentlichen und / oder als Belegexem- plare zur Eigenwerbung für sich zu nutzen.