Eigenwerbung Musterklauseln

Eigenwerbung. Der Webdesigner ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern der Webdesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftragge- bers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Webdesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
Eigenwerbung. 8.1 Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen, ist Hutter Consult berechtigt die Werke zweckdienlich zu verwenden.
Eigenwerbung. Der Auftraggeber erklärt sich mit Einreichen von Druckdaten damit einverstanden, dass die Erzeugnisse als Musterbeispiele zum Zwecke der Eigenwerbung für DRUCKTERMINAL auch Dritten zugänglich gemacht werden dürfen - sofern dies nicht durch den Auftraggeber ausgeschlossen wurde.
Eigenwerbung. 20.1 Die Betreiberin behält sich vor, auf Veranstaltungen in angemessener Form und in angemessenem Umfang für sich selbst werben (bspw. Flyer).
Eigenwerbung. HQLabs ist – sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren – be- rechtigt, den Lizenznehmer unter Verwendung seiner Firma und seines Logos zum Zweck der Eigenwerbung in seinem Portfolio zu führen.
Eigenwerbung. Die Agentur ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, Vertragserzeugnisse zu nutzen, um in ange- messener und geeigneter Weise auf ihre Firma hinzuweisen, gleich ob diese in Veranstaltungen, Maßnahmen oder Werbeerzeugnissen bestehen.
Eigenwerbung. 8.1 Sofern nicht anders vereinbart ist studio nunc berechtigt Belegexemplare der angefertigten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Eigenwerbung. 16.1. Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen ist 3CC berechtigt, die Videos zweckdienlich zu verwenden.
Eigenwerbung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Webdesigner die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Webdesigner bearbeiteten Webseite nebst E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet den Webdesignern an angebrachter Stelle einen Link oder Quellenverweis auf die eigene Homepage anzubringen.
Eigenwerbung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragsnehmer die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Auftragsnehmer bearbeiteten Webseite nebst E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet den Auftragsnehmer an angebrachter Stelle einen Link oder Quellenverweis auf die eigene Homepage anzubringen.