Ein- und Austritt Musterklauseln

Ein- und Austritt a) Der Eintritt und der Austritt sollten zum 1.11. jedes Jahres erfolgen, sind aber im Prinzip jederzeit möglich, wobei jedoch der Austritt spätestens drei Monate vor Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres bekundet werden muss. Die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sind nur zum Ende eines Solawi-Wirtschaftsjahres abzulösen, es sei denn, es werden Nachfolger gefunden, die in die verbliebenen Verpflichtungen eintreten.
Ein- und Austritt. Im Ein- und Austrittsjahr wird der Ferienanspruch im Verhältnis zur Anstellungsdauer im betreffenden Jahr berechnet. Bruchteile von Ferientagen werden auf halbe Tage aufgerundet. Feiertage, die in die Ferien fallen, gelten nicht als Ferientage.
Ein- und Austritt. Der Eintritt in die SoLaWi im Freigarten Stein ist jederzeit möglich und wird durch den Eingang einer unterschriebenen Beitragserklärung wirksam. Der Eintritt wird durch den Betrieb per Mail bestätigt. Die Bestätigung berechtigt zur Entnahme der zur Verfügung gestellten landwirtschaftlichen Erzeugnisse während eines Wirtschaftsjahres. Die Beteiligung nach Eintritt verlängert sich jeweils für ein weiteres Wirtschaftsjahr, es sei denn der Austritt wird spätestens drei Monate vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres (d.h. spätestens zum 01.01.) schriftlich bekundet. Die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sind bis zum Ende einer laufenden Saison (bis zum 31.03.) zu leisten. Ein außerordentlicher Widerruf, ist nur in besonderen Fällen und in gegenseitigem Einverständnis möglich. Austritt oder Widerruf ist durch Kündigung per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx oder per Post einzureichen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
Ein- und Austritt a) Der Eintritt in und der Austritt aus der Mitgliederlandwirtschaft sind jederzeit möglich. Die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sind dagegen nur zum Ende eines Wirtschaftsjahres abzulösen, es sei denn, sie werden auf eine andere Person übertragen.
Ein- und Austritt a) Ein Austritt eines Teilnehmers aus der Gemeinschaft kann nur zum Ende des Solawi- Jahres erfolgen. Der gewünschte Austritt muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des Solawi-Jahres mitgeteilt werden. Ein Austritt während des laufenden Jahres ist möglich, sofern der Teilnehmer einen Nachfolger für sich organisiert, der die verbleibenden Verpflichtungen übernimmt. Ein gewünschter Austritt muss dem Trägerverein schriftlich mitgeteilt werden. Der Eintritt wird durch einen Antrag und die Anerkennung dieser Vereinbarung geregelt und muss durch den Trägerverein akzeptiert werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.