Ferien und Feiertage Musterklauseln

Ferien und Feiertage. Der Ferien- und Feiertagsanspruch wird in Form einer Vergütung pro geleistete Arbeits- stunde abgegolten. Während des Ferienbezugs erfolgt keine Lohnzahlung.
Ferien und Feiertage. Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden die Kurse an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien nicht statt. Änderungen vorbehalten.
Ferien und Feiertage. An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien des Freistaates Bayern findet, wenn nichts anderes Vereinbart ist, kein Unterricht statt. Die monatliche Zahlung der Teilbeträge des Unterrichtsentgeltes bleibt davon unberührt.
Ferien und Feiertage. Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden die Kurse an gesetzlichen Feiertagen und in der Regel während der Schulferien nicht statt. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Programm der jeweiligen “Ferienakademie” ist auf der Webseite xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx zu entnehmen.
Ferien und Feiertage. Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden die Kurse wie im Semesterkalender abgedruckt statt.
Ferien und Feiertage. An gesetzlichen Feiertagen entfällt der Unterricht. Während der bayerischen Schulferien kann nach Ermessen des Natyadhara Tanzzentrums kein oder ein reduzierter Unterricht statt- finden. Ausgefallene Unterrichtsstunden können nach Absprache mit dem Studio in einem anderen laufenden Kurs nachgeholt werden.
Ferien und Feiertage. Der Vater betreut jeweils in der ersten Hälfte der Hamburger Frühjahrs-, Xxxxxx- und Herbstferien, die Mutter in der zweiten. Der Ferienumgang beginnt für den Vater mit dem Schulschluss am letzten Schultag, für die Mutter an dem in der Ferienmitte liegenden Sonntag oder Donnerstag um 10:00 Uhr. Fällt der erste Schultag in die Obhutszeit des Vaters, endet der Ferienumgang bei der Mutter am letz- ten Tag vor Schulbeginn um 18:00 Uhr. Entsprechendes gilt umgekehrt bei einem Tausch der Ferienzeiten. Die Eltern tauschen ihre Reisepläne bis zum 31. Januar eines Jahres aus, um Reisen eventuell durch Tausch zu ermöglichen. Sonderregelungen für die Himmelfahrts-/Pfingstferien oder für gesetzliche Feiertage sollen bis zu diesem Termin vereinbart werden. In den Weihnachtsferien liegt die Obhut in den geraden Kalenderjahren in der ersten Ferien- hälfte bei der Mutter, in der zweiten Ferienhälfte beim Vater. Im ungeraden Kalenderjahr ist es umgekehrt. Am ersten Weihnachtstag von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr hält sich Xxxxxxxxx bei dem Elternteil auf, bei dem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Ferienumgänge überlagern die normalen Obhutszeiten. Während der Ferien findet kein Um- gang statt, auch wenn Xxxxxxxxx zu Hause ist.
Ferien und Feiertage. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Muster Wochen bezahlte Ferien. (Bis zum vollendeten 20. Altersjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Wochen bezahlte Xxxxxx).
Ferien und Feiertage. Alle Arbeitnehmer ab dem 20. Altersjahr haben Anspruch auf jährlich 4 Wochen Ferien (20 Arbeitstage) und ab dem 50. Altersjahr und 3 Dienstjahren im gleichen Betrieb 5 Wochen Ferien (25 Arbeitstage). • Vom Ferienanspruch gemäss Art. 11 sind fünf bzw. zehn Ferientage während der Win- termonate (November bis Xxxx) zu beziehen, wobei der genaue Zeitpunkt durch den Ar- beitgeber festgelegt wird. Der Arbeitgeber kann, sofern betriebliche Gründe es rechtferti- gen, einzelne Ferientage in die Zeit zwischen Weihnacht und Neujahr festlegen. 11.1 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf jährlich höchstens 8 bezahlte Feiertage. Die 8 entschädigungspflichtigen Feiertage pro Kalenderjahr werden für die Dauer des Rahmenvertrages in den regionalen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt. Entschädigungsberechtigte Feiertage, die in den Ferien fallen, dürfen nicht als Feri- entage angerechnet werden. 11.2 Die Paritätische Kommission des Kantons Tessin kann eine oder mehrere obligato- rische Ferienperioden von höchstens zwei Wochen festlegen; vorbehalten bleibt ei- ne festgelegte Ferienperiode Mitte August. Der Entscheid muss jedes Jahr den Be- trieben bis Ende Xxxx mitgeteilt werden.
Ferien und Feiertage