Einbehalt wegen Mängel. Wird die Leistung mit Mängeln übernommen, hat der AG das Recht, neben dem Haf- tungsrücklass das Entgelt bis zur Höhe des Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mängelbehebung zurückzuhalten. Der AN ist berechtigt, den Einbehalt durch ein unbares Sicherstellungsmittel abzulösen.
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Einbehalt wegen Mängel. Wird die Leistung mit Mängeln übernommen, hat der AG das Recht, neben dem Haf- tungsrücklass Haftungs- rücklass das Entgelt bis zur Höhe des Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme Er- satzvornahme der Mängelbehebung zurückzuhalten. Der AN ist berechtigt, den Einbehalt durch ein unbares Sicherstellungsmittel abzulösen.
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