Common use of EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN Clause in Contracts

EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl bis zu a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend; b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet; c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000. II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode. III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode. IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode. V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen wurden; B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird; C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen; D) für Schäden infolge einfachen Verlusts; E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren; F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde; G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). xxxx wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiode. VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Premium, Haushaltsversicherung Premium

EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl Einbruchdiebstahl bis zu a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend; b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet; c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000. II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl, in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode. III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode. IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode. V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen wurden; B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird; C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen; D) für Schäden infolge einfachen Verlusts; E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren; F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde; G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). IV. xxxx Wir ersetzen Ihnen für Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode. V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen eines Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- chen wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise beziehungswei- se Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiodeVersicherungsperiode. VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Basic, Haushaltsversicherung Basic

EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl bis zu a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend; b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet; c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000. II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode. III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode. IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode. V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen gri en wurden; B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird; C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen; D) für Schäden infolge einfachen Verlusts; E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren; F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde; G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). xxxx wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiode. VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Premium

EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl bis zu a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend; b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet; c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000. II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode. III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode. IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode. V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen griĀen wurden; B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird; C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen; D) für Schäden infolge einfachen Verlusts; E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren; F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde; G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). xxxx wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiode. VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Premium