EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl bis zu a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend; b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet; c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000. II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode. III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode. IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode. V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen wurden; B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird; C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen; D) für Schäden infolge einfachen Verlusts; E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren; F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde; G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). xxxx wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiode. VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.
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Samples: Haushaltsversicherung Premium, Haushaltsversicherung Premium
EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl Einbruchdiebstahl bis zu
a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend;
b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet;
c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000.
II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl, in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode.
III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode.
IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode.
V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen
A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen wurden;
B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird;
C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen;
D) für Schäden infolge einfachen Verlusts;
E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren;
F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde;
G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus).
IV. xxxx Wir ersetzen Ihnen für Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode.
V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen eines Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- chen wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise beziehungswei- se Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiodeVersicherungsperiode.
VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.
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Samples: Haushaltsversicherung Basic, Haushaltsversicherung Basic
EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl bis zu
a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend;
b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet;
c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000.
II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode.
III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode.
IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode.
V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen
A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen gri en wurden;
B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird;
C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen;
D) für Schäden infolge einfachen Verlusts;
E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren;
F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde;
G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). xxxx wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiode.
VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.
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Samples: Haushaltsversicherung Premium
EINBRUCH UND GEFÄLSCHTE BANKNOTEN. I. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Geldes oder Ihres Schmuckes durch Einbruchsdiebstahl bis zu
a. gesamt EUR 500, wenn freiliegend;
b. gesamt EUR 1.500, wenn aus versperrten Möbeln (aus- genommen Gartenmöbel) oder aus nicht gepanzerten Schränken entwendet;
c. gesamt EUR 10.000, wenn aus versperrten Wertschutz- schränken beziehungsweise Tresoren (VVO-Sicherheits- klasse EN 1, VSÖ Sicherheitsstandard III; Standtresore mindestens 100kg) entwendet; in diesem Fall erhöht sich das Sublimit für Ihren Schmuck auf EUR 10.000.
II. Wir leisten Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrats durch Einbruchdiebstahl Ersatz bis zur Versicherungs- summe je Versicherungsperiode; bei Einbruchdiebstahl in von Ihnen ausschließlich genutzte allgemeine Flächen eines Mehrparteienhauses (wie Ihr Keller- und Dachbo- denabteil) bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode.
III. Wir ersetzen Ihnen während eines Einbruchdiebstahls verursachte Schäden an Hausrat durch Vandalismus und mutwillige Handlungen bis zur Höhe der Versicherungs- summe je Versicherungsperiode.
IV. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Gebäudeteilen Ih- res Heimes durch Einbruchdiebstahl bis zu 25% der Ver- sicherungssumme je Versicherungsperiode.
V. Wir ersetzen Ihnen bei Entwendung Ihres Hausrates aus gemeinschaftlich genutzten allgemeinen Flächen ei- nes Mehrparteienhauses (zum Beispiel: Radkeller, Stie- genhaus, Garten), wenn eine Sperrvorrichtung aufgebro- Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen
A) für Geld und Schmuck während des Transports in ei- nem unbewachten Fahrzeug oder in einem Hotel oder anderen vorübergehenden Unterkünften, sofern nicht alle angemessenen Mittel zum Schutz der Gegenstände er- griffen griĀen wurden;
B) für Geld und Schmuck, das in einem Bankschließfach verwahrt wird;
C) für Wertverlust durch einen Fehler oder Unterlassen von Ihnen;
D) für Schäden infolge einfachen Verlusts;
E) für Schäden durch Vandalismus und mutwillige Hand- lungen an den Eingangstüren;
F) für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Garderoben- spinde;
G) für einfachen Diebstahl; etwa von frei zugänglichem Hausrat (zum Beispiel im Garten oder im Stiegenhaus). xxxx wurde und hierfür eindeutige Auf- beziehungsweise Einbruchspuren vorhanden sind, bis zu EUR 5.000 je Ver- sicherungsperiode.
VI. Zudem ersetzen wir Ihnen bei persönlichen Verlusten aus Ihrer gutgläubigen Annahme gefälschter Banknoten bis zu EUR 1.000 je Versicherungsperiode.
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