Eingesetzte Geräte und Einrichtungen. 8.2.1 Der AG haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen des AN, die der AN im Zuge der Erbringung seiner Lieferungen oder Leistungen in den Räumlichkeiten des AG aufgestellt hat, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, es sei denn, der Schaden wurde durch den AN oder dessen Beauftragte verursacht.
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Eingesetzte Geräte und Einrichtungen. 8.2.1 Der AG haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen des AN, die der AN im Zuge der Erbringung seiner Lieferungen oder Leistungen in den Räumlichkeiten des AG aufgestellt hat, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, es sei denn, der Schaden wurde durch den AN oder dessen Beauftragte verursacht.
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Eingesetzte Geräte und Einrichtungen. 8.2.1 Der AG haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen des AN, die der AN im Zuge der Erbringung seiner Lieferungen oder Leistungen in den Räumlichkeiten des es AG aufgestellt hat, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, es sei denn, der Schaden wurde durch den AN oder dessen Beauftragte verursacht.
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Eingesetzte Geräte und Einrichtungen. 8.2.1 Der AG haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen Ein- richtungen des AN, die der AN im Zuge der Erbringung seiner Lieferungen Lie- ferungen oder Leistungen in den Räumlichkeiten des AG aufgestellt aufge- stellt hat, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, es sei denn, der Schaden wurde durch den AN oder dessen Beauftragte verursacht.
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