Leistungsfristen Musterklauseln

Leistungsfristen. 8.1 Leistungstermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Leistungsterminen und -fristen bemüht sich der AN, diese nach besten Kräften einzuhalten.
Leistungsfristen. Wie lange dauert es, bis wir Sie verbinden? 6.1 Bei Neubestellungen ihrer SIM-Karte aktivieren wir Ihren Mobilfunk-Anschluss erstmalig spätestens innerhalb von 3 Werktagen – soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde - ab Zustandekommen des Vertrags. Ausnahmen: Aus technischen Gründen kann eine längere Frist notwendig sein, z.B. bei Portierung der Rufnummer. Details dazu finden Sie in den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen. Bitte beachten Sie: In den unter den Punkten 2.4. und 2.5. genannten Fällen kann sich die Freischaltung aufgrund der Notwendigkeit weiterer Erhebungen und Ihrer Mitwirkung entsprechend verzögern. Weiters setzt eine Aktivierung auch eine vollständige Registrierung gemäß Punkt 2.7. voraus. 6.2 Wie lange es dauert, bis wir andere Leistungen für Sie bereitstellen, hängt von der Art der Leistung ab und ist in den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen festgelegt.
Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfris- ten vereinbart sind, beginnt die Ausführung bzw. Lieferung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nach Eingang der Zahlung beim AN. Stehen bei Vertragsab- schluss vom AG zu klärende Ausführungseinzelheiten noch nicht fest, beginnt die Frist nach deren Festlegung. Der AN muss dem AG die Klärung dieser Fragen durch entsprechende Aufforderungen in Textform ermöglichen. Bei Änderungs- wünschen des AG verlängert sich die Ausführungs- bzw. Lie- ferfrist angemessen.
Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfristen vereinbart sind, beginnt die Ausführung bzw. Lieferung spätestens innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nach Eingang der Zahlung beim AN. Stehen bei Vertragsabschluss vom AG zu klärende Ausführungseinzelheiten noch nicht fest, beginnt die Frist nach deren Festlegung. Der AN muss dem AG die Klärung dieser Fragen durch entsprechende Aufforderungen in Textform ermöglichen. Bei Änderungswünschen des AG verlängert sich die Ausführungs- bzw. Lieferfrist angemessen.
Leistungsfristen. (1) Angaben von Leistungsfristen (Fertigstellungs- oder Lieferfristen) im Angebot und sonstigen Vertragsunterlagen sind unverbindlich, sofern dies durch Ausdrücke wie „ungefähr“, „ca.“, „voraussichtlich“ u. ä. kenntlich gemacht ist.
Leistungsfristen. Wie lange dauert es, bis wir Sie verbinden? 6.1 Wir schalten Ihren Mobilfunk-Anschluss erstmalig innerhalb von 3 Werktagen frei. Ausnahmen: a. Bei besonderen Bestellformen können andere Bestimmungen gelten, z.B. im Online Shop. b. Aus technischen Gründen kann eine längere Frist bis zu 5 Werktagen notwendig sein, z.B. bei Portierung der Rufnummer. Details dazu finden Sie in den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen. 6.2 Wie lange es dauert, bis wir andere Leistungen für Sie bereitstellen, hängt von der Art der Leistung ab und ist in den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen festgelegt. Was gilt, wenn es unerwartet länger dauert? 6.3 Wenn das erstmalige Freischalten länger dauert als nach Pkt. 6.1 vorgesehen, können Sie von Ihrem Angebot nach Pkt. 2.1 zurücktreten – vorausgesetzt Sie setzen uns eine Nachfrist von mindestens 3 Werktagen. Wenn eine Frist länger dauert als nach Pkt. 6.2 vorgesehen, können Sie von Ihrem Angebot zurücktreten – vorausgesetzt Sie setzen uns eine Nachfrist von mindestens 14 Werktagen. 6.4 Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflicht: Schaffen Sie die nötigen Voraussetzungen, damit wir unsere Leistungen für Sie bereitstellen können – z.B. Sie ermöglichen uns Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten, sofern dies erforderlich ist. Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Bestellung stornieren – vorausgesetzt wir setzen Ihnen eine Nachfrist von mindestens 5 Werktagen. In diesem Fall verrechnen wir die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten – höchstens aber das für die Herstellung der Leistung vorgesehene Entgelt. Außerdem verrechnen wir die festen monatlichen Entgelte vom geplanten Zeitpunkt der Leistungsbereitstellung bis zu Ihrem Vertragsrücktritt bzw. Bestellstorno – mindestens aber ein volles festes monatliches Entgelt bzw. einen vollen monatlichen Mindestumsatz.
Leistungsfristen. 14.1 Sind verbindliche Fristen zum Projektabschluss gesetzt, gilt folgendes: ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind von der Frist in Abzug zu bringen.
Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfristen vereinbart sind, beginnt die Ausführung bzw. Lieferung so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsschluss, d.h. dem Tage des Zugangs der Auftragsbestätigung des Verwenders beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat. Ist eine Anzahlung vereinbart, so ist die Frist gehemmt, bis die Anzahlung beim Verwender eingegangen ist.
Leistungsfristen. 3.1 Die Fertigstellungsfristen richten sich nach den vertraglichen Festlegun- gen.
Leistungsfristen. Wie lange dauert es, bis wir Sie verbinden?