Common use of Einheitspreisvertrag Clause in Contracts

Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- den. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau

Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten geleisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen Teil- zahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- denwerden. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag Werk- vertrag vereinbart wurden.

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Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten geleisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- denwerden. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.

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Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen al- len übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer Unter- nehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten geleisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- denwerden. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.

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