Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- den. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.
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Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten geleisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen Teil- zahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- denwerden. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag Werk- vertrag vereinbart wurden.
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Samples: zweifel-ag.ch, www.wetzelgartenbau.ch
Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten geleisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- denwerden. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.
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Einheitspreisvertrag. Bei der Ausführung von Neuanlagen, Umänderungen und allen al- len übrigen landschaftsgärtnerischen Arbeiten ist der Unternehmer Unter- nehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen (Akonto) im Umfang von 90% des Wertes der ge- leisteten geleisteten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen. Es können auch Teilzahlungen im Werkvertrag vereinbart wer- denwerden. • Die Abschlagszahlungen erfolgen innert 30 Tagen nach Einreichung des Zahlungsbegehrens. • Skonti und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.
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