Common use of Einladungsverfahren Clause in Contracts

Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb aus- serhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem die- sem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte Schwel- lenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche öf- fentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb aus- serhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens mindes- tens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche öffentli- che Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er AusschreibungsunterlagenAus- schreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Xxxxxx- vertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er AusschreibungsunterlagenAusschrei- bungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche öf- fentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er- stellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote An- gebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er- stellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mög- lich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte Schwellen- werte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden werden, wenn möglich möglich, mindestens drei 3 Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsvertrags- bereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung Ausschrei- bung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb aus- serhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang Anhang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.

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