Common use of Einleitung Clause in Contracts

Einleitung. Die Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

Appears in 4 contracts

Samples: Heimvertrag, Heimvertrag, Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege nach § 43 42 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

Appears in 3 contracts

Samples: Heimvertrag, Heimvertrag, Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege nach § 43 42 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Vertrag Über Die Betreuung Und Versorgung, Heimvertrag Über Die Kurzzeitpflege, Heimvertrag Über Die Kurzzeitpflege

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen. * Mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.

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Samples: Heimvertrag, Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

Appears in 2 contracts

Samples: Heimvertrag, Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft Nachbar- schaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen Engeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages Landes- rahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen. * Mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.

Appears in 2 contracts

Samples: Heimvertrag, Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen Endgeldvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen. * mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.

Appears in 2 contracts

Samples: Heimvertrag, Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege nach § 43 42 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen. * Mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.

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Samples: Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerTagespflegegäste. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner Tagespflegegäste orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Tagespflegegäste im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung nach Kräften unterstützenzusammenkommen. Die Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer teilstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen Engeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner Tagespflegegast in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte auf die Tagespflegegäste zugeschnittene Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung und dem Bewohner Tagespflegegast vereinbart, der vollstationäre teilstationäre Pflege nach § 43 41 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner Tagespflegegast vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Vertrag Über Tagespflege

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbartBewohner, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt, vereinbart. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Heimvertrag

Einleitung. Die Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft führen und die Bemühungen Be- mühungen der Einrichtung nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern Sozialhilfe- trägern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden nachfol- genden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege Kurzzeit- pflege nach § 43 42 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss Vertrags- schluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Heimvertrag

Einleitung. Die stationäre Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die stationäre Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Bewohnergemeinschaft führen und die Bemühungen der stationären Einrichtung nach Kräften unterstützen. Die stationäre Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die stationäre Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der dem Stationäre Einrichtung und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Wohn Und Betreuungsvertrag

Einleitung. Die Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerTagespflegegäste. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner Tagespflegegäste orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Tagespflegegäste im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung nach Kräften unterstützenzusammenkommen. Die Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer teilstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner Tagespflegegast in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte auf die Tagespflegegäste zugeschnittene Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung und dem Bewohner Tagespflegegast vereinbart, der vollstationäre teilstationäre Pflege nach § 43 41 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner Tagespflegegast vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Vertrag Über Tagespflege

Einleitung. Die stationäre Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die stationäre Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die stationäre Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die stationäre Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege nach § 43 42 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.

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Samples: Wohn Und Betreuungsvertrag

Einleitung. Die Einrichtung PWA führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung PWA bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft PWA führen und die Bemühungen der Einrichtung PWA nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung PWA ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung PWA verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung PWA und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen. * Mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.

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Samples: Pflegevertrag

Einleitung. Die Einrichtung Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der BewohnerHeimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung des Heimes nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen Engeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. 1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst . Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung dem Heim und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen. * Mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.

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Samples: Heimvertrag