Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die durch die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp), in Österreich die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41). B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt). C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts. D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten. E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die durch die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp), in Österreich die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. S.à.r.l. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen
Einleitung. A. UPS 1.1 Die JET-SPEED GmbH und alle mit ihr verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften – nachfolgend JET-SPEED genannt - übernimmt Beförderungsaufträge für das Produkt GLOBAL SKY EXPRESS nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die durch die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute Transporte in Deutschland die Regelungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedinungen 2017 (ADSp (ausgenommen Ziff2017). 27Auf die in den ADSp 2017 von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Haftungsregelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Die ADSp 2017 sind jederzeit unter xxxx://xxx.xxxxxxxx- xxxxxxxxx.xx/xxxx abrufbar und werden auf Verlangen übersandt. Grundsätzlich und soweit nichts anderweitiges ausdrücklich vereinbart worden ist, 29 ADSp), in Österreich werden die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39ADSp 2017 im Fall von Transportdienstleistungen von JET-41)SPEED innerhalb anderer Staaten durch die jeweiligen nationalen Spediteurbedingungen ersetzt.
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. 1.2 Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch ein Protokoll oder ein ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. 1.3 Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS JET-SPEED für angemessen hält. UPS JET-SPEED ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. 1.4 In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument JET- SPEED Versandauftrag/Frachtbrief/ oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Einleitung. A. UPS übernimmt übernim m t Beförderungsaufträge nach Maßgabe M aßgabe der nachfolgenden BestimmungenBestim m ungen, die durch die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp), in Österreich die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.bSpeditionsges.m .b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen Abkom m en abgeänderte oder ergänzte AbkommenAbkom m en. Weiterhin W eiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMRCM R“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen Luftverkehrsabkom m en und die CMR CM R regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen angem essen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument Versanddokum ent oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen„Über dieses Thema spreche ich mit euch nicht mehr, ich versuche das jetzt über Europa zu machen.“ Mit dieser Äußerung, die dem deutschen Innenminister in einer Debatte im Deutschen Bundestag zugeschrieben wird, stellte dieser fest, dass die Erzielung eines Konsenses hinsichtlich der Einführung biometrischer Daten für Reisepässe nicht möglich sei.1 Diese Äußerung, auch wenn sie nicht wörtlich wiedergegeben wurde, offenbart sicherlich eine nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten feststellbare Tendenz. Stoßen Mitgliedstaaten innerstaatlich bei der Regelung stark umstrittener Fragen auf Widerstand, versuchen sie diese durch eine Regelung auf Gemeinschaftsebene zu umgehen. Gelingt dies, wird der nationale Gesetzgeber da- nach zum „vollziehenden Gesetzgeber“, da er zur Anpassung der nationalen Ge- setze an die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen verpflichtet wird, fast ohne da- bei einen Ermessenspielraum zu haben. Doch dies ist nicht der jeweils gültigen UPS Tariftabelle einzige Weg, der den Mitgliedstaaten offensteht. Wenn die erstrebte Regelung auch auf gemeinschaftlicher Ebene auf Schwierigkeiten stößt, scheint sich als Ausweg der Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags anzubieten. Der politische Widerstand ist, wenn man nur die die Regelung befürwortenden Mitgliedstaaten miteinbezieht, sehr gering. Hier werden die Verhandlungen in geschlossenen diplomatischen Büros geführt, weit entfernt von der Öffentlichkeit und Serviceleistungen von der sozialen Kontrolle und sicherlich rascher als dies, wie die Erfahrung 1 Hofmann, Moderner Staat im Dialog – Vom Wandel der Grundlagen zu einem neuen Xxxxxx- verständnis IV, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Stiftung, http: /xxxxxxx.xxx.xx/xxx-xxxxx/xx/00000.xxx („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp25.5.2008), S. 151. zeigt, auf nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene der Fall wäre. Natürlich muss hinsichtlich der Regelung, über die vorabentschieden wurde, der nationale Gesetz- geber aktiv werden, damit diese auch als innerstaatliches Recht in Österreich Kraft treten kann. Jedoch steht der nationale Gesetzgeber vor einem Dilemma, da er nur die Regelungen Regelung entweder in ihrer Gesamtheit annehmen oder zurückweisen kann, ohne die Möglichkeit zu haben, Änderungen zu bewirken. Diese Erfahrung wurde auf gemeinschaftlicher Ebene beim Vertrag von Schengen,2 der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet in der europäischen Literatur3 auf starke Kritik gestoßen ist, gemacht. Nach Gewichtung der Vor- und Nachteile des Vertrags von Schengen wurde dieser schließlich mit dem Vertrag von Amsterdam in den gemeinschaftsrechtlichen Besitzstand einbezogen.4 Eine Wiederholung der „UPSSünden“ des Vertrags von Schengen, so schien es, stand nicht zu befürchten, zumal der neue gemeinschafts- und unionsrechtliche Rahmen eine bemerkenswerte Entwicklung verzeichnen konnte, insbesondere mit der Ein- führung der Maßnahmen der Verstärkten Zusammenarbeit, sowohl für den ersten als auch für den dritten Pfeiler. Der neue institutionelle Rahmen der Zusammen- arbeit bietet den Mitgliedstaaten nunmehr einen Ausweg, der aber die jeweils zutreffende Einhaltung bestimmter Vorgaben erfordert. Dennoch orientierten sich sieben Mitgliedstaaten der folgenden Gesellschaften Europäischen Union im Jahre 2005 am Beispiel des Vertrags von Schengen und verhandelten einige Kilo- meter weiter in der deutschen Stadt Prüm, wo sie einstimmig den Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämp- fung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Versender schließt illegalen Migration abschlossen. Dieser Vertrag von Prüm wirft eine Reihe von Fragen auf, weil die den Vertrag mit dieserunterzeichnenden Staaten zugleich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind und sich damit aus dieser Mitgliedschaft in der Union Verpflichtungen ergeben. Diese Gesellschaft ist Zugleich werden aber auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0äußerst interessante Fragen bezüglich des Vertrags- inhalts selbst aufgeworfen, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert zumal dort Bereiche geregelt werden, die UPS für angemessen hältdie Grenzen des Kerngehaltes einer Reihe von Individualrechten tangieren, etwa des Rechts zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz empfindlicher persönlicher Daten, besonders den Schutz der sich aus der Analyse der menschlichen DNA ergebenden Daten. UPS ist berechtigtZusätzlich stellen sich weitere gesellschaftspolitisch relevante Fragen, Subunternehmer zu beauftragenetwa ob die konkreten Regelungen im Lichte der Öffentlichkeit und im 2 ABl. Nr. L 239 v. 22.9.2000, für die diese Bedingungen gleichermaßen geltenS. 19.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Polizeiliche Zusammenarbeit
Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind für alle Club Med®-Broschüren und die Internetseite xxx.xxxxxxx.xx bestimmt und anwendbar. Sie definieren in einer Verkaufsstelle (Reisebüro etc.), im Internet oder telefonisch die Verkaufsbedingungen der nachfolgenden BestimmungenLeistungen. Sie werden ggf. durch besondere Vertrags- und Reisebedingungen ergänzt oder spezifisch abgeändert (insbesondere diejenigen der Broschüren Club Med Cruises, Rundreisen Découverte by Club Med etc.). Der Inhalt der Internetseiten und dese Broschüre sollen die Kunden des Club Med® (nachfolgend „G.M®“ oder „Gentil(s) Membre(s)®“ genannt) vor Unterzeichnung ihres Kaufvertrages („Vertrag“) über den Inhalt der diesbezüglich angebotenen Leistungen der An-/Abreise und des Aufenthalts (insbesondere über die Unterkunft sowie Freizeit- und Sportaktivitäten) sowie die Annullierungs- und Änderungsbedingungen des Vertrages sowie die Grenzformalitäten informieren. Weitere Informationen bezüglich Preisen, Zahlungsmodalitäten oder von Club Med® angebotenen Leistungen (insbesondere die Daten der kostenpflichtigen Leistungen/Services, die durch die Regelungen nur an einigen Reiseterminen und/oder in Abhängigkeit von der jeweils gültigen UPS Tariftabelle Saison (Xxxxxx/Winter) angeboten werden) sind auf der Seite des entsprechenden Club-Resorts in der Broschüre Sonne oder Winterport, im Preisteil (mit Informationen zum Preis der kostenpflichtigen Leistung und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen zu den Sonderangeboten der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSpSaison), in Österreich die Regelungen den Reisebüros und unter xxx.xxxxxxx.xx verfügbar. Club Med® behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen an den Informationen in seinen Broschüren (wie Preise, Inhalt der AÖSp (ausgenommen §§ 39Transport- und Aufenthaltsleistungen, Bedingungen der Unterbringung, Sonderangebote sowie A-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften la-Carte- und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (kostenpflichtige Leistungen insbesondere durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werdenErrata, die UPS für angemessen hältin Reisebüros oder unter xxx.xxxxxxx.xx verfügbar sind) sowie bezüglich der Öffnungs- und Schliessungstermine der Club-Resorts, Villen und Chalet-Apartments zu den in Kapitel 4.2.1. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese „Änderungen der Pauschalarrangements und -preise durch Club Med®“ definierten Bedingungen gleichermaßen geltenvorzunehmen.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kontoeröffnungsvertrag zwischen dem Kunden und Banco Privado Atlântico - Europa, SA, mit Sitz in Xxxxxxx xx Xxxxxxxxx, Xx. 000, 0000-000 Xxxxxxxx, (xx Folgenden als die “Bank” bezeichnet). Banco Privado Atlântico - Europa, SA ist ein Kreditinstitut in Übereinstimmung mit portugiesischem Recht mit Sitz in Xxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xx. 000, 0000-000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxx, eingetragen im Handelsregisteramt von Lissabon unter der Registrierungs- und Steueridentifikationsnummer 508 903 009.
1.2. Unter diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die nachfolgenden BestimmungenBedeutungen:
a) Konto: Der Rahmenvertrag zur Kontoeröffnung, der zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossen wurde und unter den mehrere Konten fallen können, wie zum Beispiel Sichteinlagen und Termingeldkonten / Girokonto und Festgeldkonten, sowie bestimmte Dienstleistungen, die durch zu einem späteren Zeitpunkt zwischen der Bank und dem Kunden festgelegt werden;
b) Inhaber/Auftraggeber: die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“im Konto-eröffnungsantrag identifizierte(n) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSpPerson(en), in Österreich der ursprüngliche Kontoinhaber und die Regelungen aus dem Konto abgeleiteten Rechte und Pflichten, die von der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41)Bank gewährt werden.
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ 1.3. Der Kontoeröffnungsvertrag gilt als unterzeichnet, sobald der Kunde der Bank ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument über die jeweils zutreffende Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kontoeröffnung sowie das Kontoeröffnungsformular / Kontoantragsformular und alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt, die ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wurden. Die Eröffnung des Xxxxxx hängt von der folgenden Gesellschaften ausdrücklichen Zustimmung der Bank ab, die dem Kunden übermittelt wird.
1.4. Die Bank ist ein Kreditinstitut in Portugal mit Sitz in der Xxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xx. 000, 0000-000 Xxxxxxxx, eingetragen im Handelsregisteramt von Lissabon unter der Registrierungs- und Steueridentifikationsnummer 508 903 009. Die Bank untersteht der Aufsicht der Bank von Portugal und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt“CMVM” auf Portugiesisch).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen Bank ist bei der Bank von Portugal unter der Nummer 189 und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtgutsder CMVM unter der Nummer 343 eingetragen.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Kontoeröffnungsbedingungen
Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe „Wie regelt das Recht der nachfolgenden BestimmungenXxxxxxxxxxxxx Xxxxx den Vertrag über Dienst- leistungen?“ Diese Frage war im Rahmen der diesjährigen Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung zu beantworten. Man hätte nun einen Blick in das Vertragsgesetz1 aus dem Jahr 1999 genügen lassen können, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass ein solcher Vertrag dort nicht als eigener Vertragstypus geregelt ist. Diese Antwort wäre allerdings etwas zu einfach und ignorierte den Hintergrund der Frage. Denn auf der Tagung waren Dienstleistungsver- träge nicht zuletzt deswegen Gegenstand einer Arbeitssitzung, weil im Jahre 2006 mit den Principles of European Law on Service Contracts (PEL
1 Vertragsgesetz der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx [中华人民共和国合同法] vom 15.3.1999, deutsch in: X. Xxxxxx (Hg.), Chinas Recht: Übersetzungen aus dem Recht der Volks- republik China , 15.3.99/1. SC)2, die durch von einer niederländischen Arbeitsgruppe, der Study Group on a European Civil Code, verfasst wurden und in leicht modifizierter Form als Buch IV Teil C in den Draft Common Frame of Reference3 eingegangen sind, europäische Regeln der Verträge über Dienstleistungen vorgelegt worden sind.4 Der Entwurf bedient sich einer anderen Regelungsstrategie als das deutsche Recht, das auf der Dichotomie von Dienst- und Werk- vertrag beruht. Er versteht nämlich Dienstleistungsverträge als Verträge, bei denen die Regelungen eine Partei der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibtanderen den beschränkten Gebrauch ihrer Kräfte, gelten weiterhin für Kaufleute also die Leistung von Diensten jedwelcher Art, veräußert.5 Damit folgt der Entwurf einer auch in Deutschland geäußerten Meinung, dass der Unterschied zwischen Erfolgs- und Bemühungsversprechen nicht rechtfer- tigt, Dienst- und Werkvertragsrecht in zwei eigenständigen Teilen des be- sonderen Vertragsrechts zu regeln.6 Vielmehr wird vorgeschlagen, unter dem Begriff der Dienstleistungen alle selbständig und in der Regel gegen Entgelt erbrachten Leistungen zu verstehen, die Regelungen der ADSp sich (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp), in Österreich die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der moder- nen französischen Doktrin) als Pflicht zu einem Tun (obligation de faire) darstellen, und insofern nur von Leistungen abzugrenzen ist, die eine Pflicht zu einem Geben (obligation de donner) enthalten (Verkauf, Ver- mietung, Vergabe von Darlehen, Bürgen etc.).7 Im Folgenden wird dargestellt, wie Verträge über die so verstandenen Dienstleistungen (einschließlich der Geschäftsbesorgung8 und des Makler- vertrags9) im chinesischen Vertragsrecht geregelt sind, da hierzu bislang in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel 2 M. Barendrecht/X. Xxxxxx/X. Xxxx/A. Pinna/R. Cascão/S. xxx Xxxxxx, Principles of European Law on Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service Contracts (SchweizPEL SC) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt2006).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der nachfolgenden BestimmungenDeutschen Beteiligungs AG basiert auf den gesetzlichen Vorgaben für die Vorstandsvergütung, insbesondere auf §§ 87, 87a AktG. Zudem ist die Zielstellung, mit dem Vergütungssystem die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex weitestgehend umzusetzen. Der Aufsichtsrat hat das vorliegende Vergütungssystem in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 beschlossen (Vergütungssystem 2022). Damit hat der Aufsichtsrat das von ihm am 11. Dezember 2020 beschlossene und von der Hauptversammlung am 25. Februar 2021 gebilligte Vergütungssystem (Vergütungssystem 2020) in einigen Punkten inhaltlich weiterentwickelt und aktualisiert. Das Vergütungssystem 2022 gilt erstmals ab dem Geschäftsjahr 2022/2023 und wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt.
1.1. Überblick über die Vergütungskomponenten, Zielgesamtvergütung und allgemeine Regelungen Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus den folgenden Vergütungskomponenten zusammen: 〉 Festgehalt, 〉 einjährige variable Vergütung („kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil“), 〉 mehrjährige variable Vergütung („langfristiger variabler Vergütungsbestandteil“), 〉 gegebenenfalls eine Tantieme für Langfristige Beteiligungen („langfristiger variabler Vergütungsbestandteil“), 〉 gegebenenfalls Versorgungszusagen sowie 〉 Nebenleistungen. Auf Basis dieser Vergütungskomponenten definiert der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied eine Zielgesamtvergütung, d.h. die Gesamtvergütung für den Fall einer 100-prozentigen Zielerreichung (ohne Versorgungszusagen, da die Versorgungsordnungen der Deutschen Beteiligungs AG geschlossen sind und keine neuen Zusagen mehr erteilt werden). Für die Vorstandsmitglieder, die dem Investmentadvisoryteam angehören, beträgt der Anteil fester Vergütungsbestandteile an der Zielgesamtvergütung ca. 51 Prozent, der Anteil kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteile ca. 16 Prozent und der Anteil langfristiger variabler Vergütungsbestandteile ca. 33 Prozent. Für andere Vorstandsmitglieder beträgt der Anteil fester Vergütungsbestandteile an der Zielgesamtvergütung ca. 56 Prozent, der Anteil kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteile ca. 18 Prozent und der Anteil langfristiger variabler Vergütungsbestandteile ca. 26 Prozent. Alle Vergütungskomponenten werden in Euro ausgezahlt, eine aktienbasierte Vergütung wird nicht gewährt. Ein zeitlicher Aufschub der Auszahlung von Vergütungsbestandteilen erfolgt nicht. Die Vorstandsmitglieder sind jedoch verpflichtet, 35 Prozent des Nettobetrages der jeweils gewährten langfristigen variablen Vergütung in Aktien der Deutschen Beteiligungs AG zu investieren und die Aktien mindestens vier Jahre vom Erwerbszeitpunkt an, jedoch nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand hinaus, zu halten. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte bzw. Vergleichsparameter für die variable Vergütung nach dem Beginn der für die jeweilige variable Vergütung maßgeblichen Referenzperiode ist ausgeschlossen. Zusätzlich zu den genannten Vergütungskomponenten werden für einzelne Vorstandsmitglieder, die dem Investmentadvisoryteam angehören, noch nachlaufende Vergütungen aus in der Vergangenheit abgeschlossenen Vergütungsmodellen ausgezahlt.
1.2. Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems Der Aufsichtsrat legt, nach Beratung im Präsidium, das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands fest. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird zudem gemäß § 120a Abs. 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und das Präsidium überprüfen das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands regelmäßig. Wenn der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems beschließt, wird das Vergütungssystem erneut der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Bei der Überprüfung des Vergütungssystems kann der Aufsichtsrat sich bei Bedarf durch unabhängige externe Experten unterstützen lassen. Für den Fall, dass externe Experten zur Unterstützung herangezogen werden, wird der Aufsichtsrat bereits bei der Auswahl der externen Experten sicherstellen, dass kein Interessenkonflikt besteht. Darüber hinaus überprüfen der Aufsichtsrat und das Präsidium die Angemessenheit der einzelnen Vergütungskomponenten sowie der Gesamtvergütung mindestens einmal jährlich.
1.3. Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft Das zentrale wirtschaftliche Ziel der Geschäftstätigkeit der Deutschen Beteiligungs AG ist, den Unternehmenswert langfristig zu steigern durch die Regelungen Steigerung des Wertes der jeweils gültigen UPS Tariftabelle beiden Geschäftsfelder Private-Equity-Investments und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werdenFondsberatung. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin Darauf sind auch die für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziffvariable Vergütung maßgeblichen Ziele ausgerichtet. 27, 29 ADSp), in Österreich Sowohl die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ mehrjährige variable Vergütung als auch die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieserTantieme für Langfristige Beteiligungen sind dabei auf die langfristige Entwicklung ausgerichtet. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen Nachhaltigkeitskriterien werden im Sinne Rahmen der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.bFestlegung der einjährigen variablen Vergütung berücksichtigt.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentierte Frachtgut. Alle Pakete unter einem Frachtbrief werden als eine einzige Sendung angesehen.
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