Common use of Einlieferungsfristen Clause in Contracts

Einlieferungsfristen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die abgewickelten Transaktionen innerhalb von 48 Stunden an SPS einzuliefern. Für Transaktionen, die später als gemäss der vorstehenden Bestimmung im System von SPS eingehen, behält sich SPS vor, dem Vertragspartner keinen Vergütungsanspruch zu gewähren oder eine bereits geleistete Vergütung zurückzufordern bzw. zu verrechnen. Im Distanzgeschäft (Secure E-Commerce, Mail-/Phone-Order) ist der Ver- tragspartner auch dann verpflichtet, die Transaktionen innerhalb von 48 Stunden einzuliefern, wenn er die betreffende Ware nicht unmittelbar versenden/ausliefern bzw. die Dienstleistung nicht sofort erbringen kann. Der Datentransfer von der Infrastruktur des Vertragspartners zum von SPS betriebenen System erfolgt auf alleiniges Risiko des Vertragspart- ners, unabhängig davon, ob dieser durch den Vertragspartner oder durch von ihm beigezogene Dritte erfolgt.

Appears in 3 contracts

Samples: payment-consulting.de, www.six-payment-services.com, www.six-payment-services.com

Einlieferungsfristen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die abgewickelten Transaktionen innerhalb von 48 Stunden an SPS einzuliefern. Für Transaktionen, die später als gemäss der den vorstehenden Bestimmung Bestimmun- gen im System von SPS eingehen, eingehen behält sich SPS vor, dem Vertragspartner Vertragspart- ner keinen Vergütungsanspruch zu gewähren oder eine bereits geleistete Vergütung zurückzufordern bzw. zu verrechnen. Im Distanzgeschäft (Secure E-Commerce, Mail-/Phone-Order) ist der Ver- tragspartner Vertragspartner auch dann verpflichtet, die Transaktionen innerhalb von 48 Stunden der vorgegebenen Fristen einzuliefern, wenn er die betreffende Ware nicht unmittelbar versenden/ausliefern bzw. die Dienstleistung nicht sofort erbringen kann. In diesen Fällen hat der Vertragspartner den Karteninha- ber in schriftlich nachweisbarer Form über die verzögerte Leistungs- erbringung zu informieren. Der Datentransfer von der Infrastruktur des Vertragspartners zum von SPS betriebenen System erfolgt auf alleiniges Risiko des Vertragspart- ners, unabhängig davon, ob dieser durch den Vertragspartner oder durch von ihm beigezogene Dritte erfolgt.

Appears in 1 contract

Samples: rs-pos.de

Einlieferungsfristen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die abgewickelten Transaktionen innerhalb von 48 Stunden an SPS einzuliefern. Für Transaktionen, die später als gemäss der den vorstehenden Bestimmung Bestimmun- gen im System von SPS eingehen, eingehen behält sich SPS vor, dem Vertragspartner Vertragspart- ner keinen Vergütungsanspruch zu gewähren oder eine bereits geleistete Vergütung zurückzufordern bzw. zu verrechnen. Im Distanzgeschäft (Secure E-Commerce, Mail-/Phone-Order) ist der Ver- tragspartner Vertragspartner auch dann verpflichtet, die Transaktionen innerhalb von 48 Stunden einzuliefern, wenn er die betreffende Ware nicht unmittelbar versenden/ausliefern bzw. die Dienstleistung nicht sofort erbringen kann. Der Datentransfer von der Infrastruktur des Vertragspartners zum von SPS betriebenen System erfolgt auf alleiniges Risiko des Vertragspart- ners, unabhängig davon, ob dieser durch den Vertragspartner oder durch von ihm beigezogene Dritte erfolgt.

Appears in 1 contract

Samples: payment-consulting.de