Einräumung von Rechten an Erfindungen Musterklauseln

Einräumung von Rechten an Erfindungen. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .
Einräumung von Rechten an Erfindungen. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr.  . Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   auf Datenträger: Typ:   Kennzeichnung:  . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   in folgender Form:  . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   wie in Anlage Nr.   beschrieben.
Einräumung von Rechten an Erfindungen. (entfällt)
Einräumung von Rechten an Erfindungen. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr.  . Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   auf Datenträger: Typ:   Kennzeichnung:  . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   in folgender Form:  . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   wie in Anlage Nr.   beschrieben. 4.6Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. .

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.