Einsatz. Der Mindesteinsatz des Gewinnsparers beträgt 10 Euro pro Monat und teilt sich auf in den Losbeitrag von 2,50 Euro und den Sparbeitrag von 7,50 Euro je Los. Der Gewinnsparer kann sich mit dem Mindesteinsatz oder ei- nem Vielfachen hiervon am VR-GewinnSparen beteili- gen. Besteht der Sparvertrag in Form eines Fondssparplanes, hat sich der Gewinnsparer mit mindestens dem vierfa- chen Mindesteinsatz monatlich zu beteiligen.
Einsatz a) Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während eines Pikettdienstes oder eines Präsenzdienstes zum Einsatz aufgeboten, so zählt die Einsatzzeit einschliesslich der Wegzeit zum Arbeitsort als Überstundenarbeit.
b) Diese Einsatzstunden werden nach Artikel 16.4 ausgeglichen und vergütet.
Einsatz. Dienstfreie Tage 17 19.1 Dienstfreie Tage
Einsatz. Die Verleihfirma stellt der Einsatzfirma folgenden Arbeitnehmer bzw. folgende Arbeitnehmerin zur Verfügung: Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin besitzt folgende berufliche Qualifikationen: Der Einsatz erfolgt als: Der Ort des Einsatzes ist: Der Einsatzbetrieb untersteht dem allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag des: Der Einsatz beginnt am: Der Einsatz dauert vom/bis bzw. Variante: Der Einsatz ist zeitlich unbefristet.
Einsatz. Unterrichtseinsatz/ Gruppeneinsatz - Beschäftigungsumfang / Ermäßigungs- stunden/ Zusatzurlaub - Klassenleitung/ Gruppenleitung - behinderungsbedingte Einschränkungen - außerunterrichtliche Tätigkeiten (z. X. Xxxxxxx- und Wanderfahrten, Sportfeste) - Mehrarbeit - extreme Wetterlagen
Einsatz. Beschäftigungsumfang/Arbeitszeit - behinderungsbedingte Einschränkungen - Mehrarbeit - extreme Wetterlagen
Einsatz. Die Karte kann zusammen mit dem PIN-Code zum Bezug von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Banco- maten eingesetzt werden.
Einsatz. 1.1 FK nimmt teil an einem weltwärts Freiwilligendienst, gefördert durch das Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung.
1.2 Die Entsendeorganisation, KJSH e.V., ist registriert beim BMZ unter der Organisationsnummer 1057.
1.3 Der Aufenthalt von FK im Gastland wird vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 stattfinden.
1.4 Der genaue Einsatzort und die Einsatzstelle werden spätestens im Vorbereitungsseminar in Deutschland festgelegt.
Einsatz a) Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während eines Pikettdienstes oder eines Präsenzdienstes zum Einsatz aufgeboten, so zählt die Einsatzzeit einschliesslich der Wegzeit zum Arbeitsort als Überstundenarbeit.
b) Diese Einsatzstunden werden nach Artikel 16.4 ausgeglichen und vergütet.
Art. 19 Dienstfreie Tage
19.1 Dienstfreie Tage im Sinne dieses Reglements sind:
a) die gesetzlichen Feiertage, nämlich Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der 1. August, Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxx Unbefleckte Empfängnis und Weihnachten;
b) der 2. Januar, der Ostermontag, der Pfingstmontag, der 26. Dezember und die Nachmittage des 1. Mais und des 24. Dezembers.
c) Fallen Weihnachten und Neujahr auf einen Dienstag oder Samstag, so sind die Vortage dieser beiden Feiertage dienstfrei.
d) Am Vortag der Feiertage ist um 16 Uhr Dienstschluss.
19.2 Arbeit während der dienstfreien Tage
a) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Funktion es erfordert und deren Pflichtenheft es vorsieht, können verpflichtet werden, einen Teil ihrer ordentlichen Arbeitszeit während der dienstfreien Tage zu leisten.
b) Die während einem ganzen oder halben dienstfreien Tag geleistete Arbeit wird mit Urlaub von gleicher Dauer ausgeglichen.
c) Die während der Nacht, an einem Sonntag oder an einem dienstfreien Tag geleistete Arbeit gibt Anspruch auf Entschädigungen gemäss Art. 18.2, deren Betrag in Anhang 5 aufgeführt ist.
Einsatz. Der Zeitpunkt des Einsatzes ist jedenfalls nach Abnahme und Lieferung oder öffentlicher Aufführung gegeben.