Einsatz LEO; Prüfung. a) Legitimationsprüfung: Die Servicepartner der DSS sind zur Überprüfung der Berechtigung des Inhabers des LEO berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sie können sich hierzu vom Benutzer des LEO amtliche Ausweise, den Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs oder den Fahrzeugmietvertrag vorlegen lassen und Lieferungen und Leistungen ablehnen, falls der Verdacht besteht, dass das eingesetzte LEO unbefugt genutzt wird, verfallen oder gesperrt ist. b) Belastungsbeleg und Belegprüfung: Wird an der Servicestelle im Akzeptanz- netz der DSS ein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, ist dieser, soweit technisch vorgesehen, vom Benutzer des LEO zu unterschreiben. Vor der Unterzeichnung hat der Benutzer des LEO zu prüfen, ob der Belastungsbeleg/Lieferschein richtig ausgestellt ist, insbesondere die Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen nach Art, Menge und/oder Preis zutreffend sind. Bei Belegunterzeich- nung findet eine Unterschriftsprüfung durch die Servicepartner nicht statt und ist nicht Vertragsgegenstand. c) Beleglose Nutzung: Wird an automatisierten Servicestellen aus technischen Gründen kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, erfolgt die Benutzung des LEO durch vorschriftsmäßige Benutzung des Terminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allmänna Avtalsvillkor
Einsatz LEO; Prüfung. a) Legitimationsprüfung: Die Servicepartner der DSS sind zur Überprüfung der Berechtigung des Inhabers des LEO berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sie können sich hierzu vom Benutzer des LEO amtliche Ausweise, den Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs oder den Fahrzeugmietvertrag vorlegen lassen und Lieferungen und Leistungen ablehnen, falls der Verdacht besteht, dass das eingesetzte LEO unbefugt genutzt wird, verfallen oder gesperrt ist.
b) Belastungsbeleg und Belegprüfung: Wird an der Servicestelle im Akzeptanz- netz der DSS ein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, ist dieser, soweit technisch vorgesehen, vom Benutzer des LEO zu unterschreiben. Vor der Unterzeichnung hat der Benutzer des LEO zu prüfen, ob der Belastungsbeleg/Lieferschein richtig ausgestellt ist, insbesondere die Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen nach Art, Menge Xxxxx und/oder Preis zutreffend sind. Bei Belegunterzeich- nung findet eine Unterschriftsprüfung durch die Servicepartner nicht statt und ist nicht Vertragsgegenstand.
c) Beleglose Nutzung: Wird an automatisierten Servicestellen aus technischen Gründen Xxxxxxx kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, erfolgt die Benutzung des LEO durch vorschriftsmäßige Benutzung des Terminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Einsatz LEO; Prüfung. a) Legitimationsprüfung: Die Servicepartner der DSS sind zur Überprüfung der Berechtigung des Inhabers des LEO berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sie können sich hierzu vom Benutzer des LEO amtliche Ausweise, den Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs oder den Fahrzeugmietvertrag vorlegen lassen und Lieferungen und Leistungen ablehnen, falls der Verdacht besteht, dass das eingesetzte LEO unbefugt genutzt wird, verfallen oder gesperrt ist.
b) Belastungsbeleg und Belegprüfung: Wird an der Servicestelle im Akzeptanz- netz der DSS ein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, ist dieser, soweit technisch vorgesehen, vom Benutzer des LEO zu unterschreiben. Vor der Unterzeichnung hat der Benutzer des LEO zu prüfen, ob der Belastungsbeleg/Lieferschein richtig ausgestellt ist, insbesondere die Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen nach Art, Menge und/oder Preis zutreffend sind. Bei Belegunterzeich- nung findet eine Unterschriftsprüfung durch die Servicepartner nicht statt und ist nicht VertragsgegenstandXxxxxxxxxxxxxxxxxx.
c) Beleglose Nutzung: Wird an automatisierten Servicestellen aus technischen Gründen kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, erfolgt die Benutzung des LEO durch vorschriftsmäßige Benutzung des Terminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Einsatz LEO; Prüfung. aa.) Legitimationsprüfung: Die Servicepartner der DSS sind zur Überprüfung der Berechtigung Be- rechtigung des Inhabers des LEO berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sie können sich hierzu vom Benutzer des LEO amtliche Ausweise, den Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs oder den Fahrzeugmietvertrag vorlegen lassen und Lieferungen und Leistungen ablehnen, falls der Verdacht besteht, dass das eingesetzte LEO unbefugt genutzt wird, verfallen oder gesperrt ist.
bb.) Belastungsbeleg und Belegprüfung: Wird an der Servicestelle im Akzeptanz- netz der DSS ein BelastungsbelegBelas- tungsbeleg/Lieferschein erstellt, ist dieser, soweit technisch vorgesehen, vom Benutzer des LEO zu unterschreiben. Vor der Unterzeichnung hat der Benutzer des LEO zu prüfen, ob der Belastungsbeleg/Lieferschein richtig ausgestellt ist, insbesondere die Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen nach Art, Menge und/oder Preis zutreffend sind. Bei Belegunterzeich- nung Belegunterzeichnung findet eine Unterschriftsprüfung durch die Servicepartner nicht statt und ist nicht Vertragsgegenstand.
cc.) Beleglose Nutzung: Wird an automatisierten Servicestellen aus technischen Gründen kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, erfolgt die Benutzung des LEO durch vorschriftsmäßige Benutzung des Terminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen. Soweit vorgesehen weist der Kunde oder sein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe seine Berechtigung durch Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer („PIN-Code“), die zuvor von DKV bereitgestellt wurde, nach. Bei dreifacher falscher PIN-Code-Eingabe ist das LEO aus Sicherheitsgründen deaktiviert. Der Kunde sollte sich in diesem Fall unverzüglich mit DKV in Verbindung setzen. Bei Bestellung einer Ware oder Inanspruchnahme einer Leistung unmittelbar beim DKV weist der Kunde durch Angabe des Kundennamens und der Kundennummer seine Berechtigung nach.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen