Einsatzbedingungen Musterklauseln

Einsatzbedingungen. Jedes MOVEC Lizenzprogramm ist für den Einsatz auf bestimmten Servertypen und für den Betrieb zusammen mit bestimmten anderen Geräten und Programmen von MOVEC entwickelt. Spezifische Einsatzbedingungen des Kunden sind von diesem vorab schriftlich zu erklären und werden nur durch schriftliche Einbeziehung auf dem Angebot oder Bestellformular Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen gelten ausschließlich die Funktionsbeschreibungen und Systemvoraussetzungen wie sie im jeweiligen Anbot von MOVEC spezifiziert werden. Wird ein Lizenzprogramm unter anderen als den aktuell gültigen Systemvoraussetzungen genutzt, so entfällt die Verpflichtung von MOVEC zur Gewährleistung.
Einsatzbedingungen. Das vertragsgegenständliche Produkt wurde für den Einsatz unter bestimmten Internet- Browser-Lösungen bzw. für den Betrieb in bestimmten Systemumgebungen entwickelt. Die unterstützten Browserprograme sind: Microsoft Internet Explorer ab Version 10, Mozilla Firefox, Google Chrome und Apple Safari. Im Hinblick auf die Kommunikations- funktion werden unterstützt: Lotus Notes/Domino und Microsoft Exchange. Sonderlö- sungen sind von der Unterstützung ausgenommen. Wenn und sofern das vertragsgegenständliche Produkt in einer anderen „Umgebung“ betrieben bzw. die Kommunikationsfunktion über andere Programme genützt wird, ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung für das Produkt und/oder Module, insbeson- dere deren Sicherheit und/oder Verfügbarkeit der Funktionen, ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Systemumgebungsparameter, welche vom KUNDEN einzuhal- ten sind, sind definiert in der Dokumentation bzw. den Release Notes zu den jeweiligen Programmaktualisierungen („Kundenseitige Systemparameter“). Systemumgebungspa- rameter für Add-Ons sind im jeweiligen Pflichtenheft festgelegt.
Einsatzbedingungen. Die Angehörigen der nationalen Kontingente unterstehen truppendienstlich und disziplinarisch dem jeweiligen nationalen Befehlshaber. Sie können bei Bedarf der Operational Control des Befehlshabers des Kontingents der anderen Partei zur Zusammenarbeit zugewiesen werden.
Einsatzbedingungen. 11.1 Die Lizenzierte Software wurde für den Einsatz auf bestimmter Hardware und für das Zusammenwir- ken mit bestimmten anderen Computerprogrammen entwickelt. Diese Einsatzbedingungen sind im Lizenzschein angegeben. Bei einer Benutzung der Lizenzierten Software ohne Einhaltung der Ein- satzbedingungen entfällt die Verpflichtung des Anbieters zur Gewährleistung nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen.
Einsatzbedingungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Nichteinhaltung der vorausgesetzten Einsatzbedingungen (Hard- warefehlern, Inkompatibilitäten von Hard- oder parallel einge- setzter Software) oder durch unsachgemäße Handhabung verur- sacht werden.
Einsatzbedingungen. Die callmyApo-App ist für die Betriebssysteme Apple iOS ab Version 7.0 und Android ab Version 2.2 verfügbar. • Kunde kann App über Apple Appstore oder Google Playstore kostenlos herunterladen. Hausanschrift: Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx | Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxx Kontakt: Telefon: +00 00 00000-0 | Fax +00 00 00000-000 | xxxxxxx@xxx.xx | xxx.xxx.xx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxxxxx | Xxxxxx X. Xxxxxx | Xxxxx Xxxxxxxx | Xxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft: München | Amtsgericht München HRB 51671 | USt.-IdNr. DE 129 294 669 • Über einen QR-Code, der auf der Homepage der Apotheke oder in Werbeflyern der Apotheke enthalten ist, wird die callmyApo-App im Appstore mit der ausgewählten Apotheke über den Server des Serverdienstleisters verlinkt.
Einsatzbedingungen. Besonderen Regelungen zu Einsatzbedingungen und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Soft- ware ergeben sich aus den gesonderten MESSRING Einsatzbedingungen.
Einsatzbedingungen. 3.1 Bei Vermietung des Mietgegenstandes ohne Bedienungspersonal fällt es in den alleinigen Pflichtenkreis des Mieters, dass die Bedienung von einer Arbeitskraft unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften (U.V.V.) und den entsprechenden Bestimmungen der StVO vorgenommen wird.
Einsatzbedingungen. 1. Bei Übergabe des Mietgerätes erfolgt eine Einweisung des Mieters durch den Vermieter. Nur die vom Vermieter eingewiesenen Personen sind berechtigt das Mietgerät zu bedienen. Weitervermietung- Verleihung an Dritte, ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
Einsatzbedingungen. Wir verpflichten uns, dem Mieter für die im Mietertrag genannte Zeit ein technisch einwandfreies Gerät zu überlassen. Wir sind berechtigt dem Mieter anstelle des vertraglich vereinbarten Xxxxxx ein für den Einsatzzweck gleichwertiges Gerät zu Verfügung zu stellen. Fehleinschätzungen der richten Einsatzparameter, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter haftet allein für die Einsatzmöglichkeit des Gerätes wie z.B. den Zugang zum Grundstück, das Vorliegen Behördlicher Genehmigungen und ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes. Er ist verpflichtet, auf etwa im Einsatzbereich vorhandene Kanäle, Dohlen, Tiefgaragen und sonstige Gewichtsbeschränkungen hinzuweisen. Selbstfahrer sind verpflichtet, sich vor dem Einsatz des Mietgerätes über etwaige Gewichtsbeschränkungen zu informieren. Die zweckwidrige Betankung der Mietgeräte mit Heizöl kann zollsteuer- und strafrechtlich verfolgt werden. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, trägt der Mieter nach Rückgabe des Mietgerätes die Kosten der Betankung.