Einsatzbedingungen. Jedes MOVEC Lizenzprogramm ist für den Einsatz auf bestimmten Servertypen und für den Betrieb zusammen mit bestimmten anderen Geräten und Programmen von MOVEC entwickelt. Spezifische Einsatzbedingungen des Kunden sind von diesem vorab schriftlich zu erklären und werden nur durch schriftliche Einbeziehung auf dem Angebot oder Bestellformular Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen gelten ausschließlich die Funktionsbeschreibungen und Systemvoraussetzungen wie sie im jeweiligen Anbot von MOVEC spezifiziert werden. Wird ein Lizenzprogramm unter anderen als den aktuell gültigen Systemvoraussetzungen genutzt, so entfällt die Verpflichtung von MOVEC zur Gewährleistung.
Einsatzbedingungen. Die Angehörigen der nationalen Kontingente unterstehen truppendienstlich und disziplinarisch dem jeweiligen nationalen Befehlshaber. Sie können bei Bedarf der Operational Control des Befehlshabers des Kontingents der anderen Partei zur Zusammenarbeit zugewiesen werden.
Einsatzbedingungen. Das vertragsgegenständliche Produkt wurde für den Einsatz unter bestimmten Internet- Browser-Lösungen bzw. für den Betrieb in bestimmten Systemumgebungen entwickelt. Die unterstützten Browserprograme sind: Microsoft Internet Explorer ab Version 10, Mozilla Firefox, Google Chrome und Apple Safari. Im Hinblick auf die Kommunikations- funktion werden unterstützt: Lotus Notes/Domino und Microsoft Exchange. Sonderlö- sungen sind von der Unterstützung ausgenommen. Wenn und sofern das vertragsgegenständliche Produkt in einer anderen „Umgebung“ betrieben bzw. die Kommunikationsfunktion über andere Programme genützt wird, ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung für das Produkt und/oder Module, insbeson- dere deren Sicherheit und/oder Verfügbarkeit der Funktionen, ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Systemumgebungsparameter, welche vom KUNDEN einzuhal- ten sind, sind definiert in der Dokumentation bzw. den Release Notes zu den jeweiligen Programmaktualisierungen („Kundenseitige Systemparameter“). Systemumgebungspa- rameter für Add-Ons sind im jeweiligen Pflichtenheft festgelegt.
Einsatzbedingungen. 1. Der Mieter wird die Arbeitsbühne i n sorgfältiger Art und Weise gebrauchen, sie vor Überbeanspruchung schützen und al l e Rechtsvorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung der Ausrüstung verbunden sind, beachten.
2. Der Vermieter weist einen oder mehrere Mitarbeiter des Mieters i n die Handhabung der Maschine ein. Nur diese Kräfte sind zum Bedienen der Arbeitsbühne berechtigt (l t . UVV). Das Bedienungspersonal muss mindestens das 18 . Lebensjahr erreicht haben und die deutsche Sprache beherrschen.
3. Den von Ihnen beauftragten Personen werden bei Übergabe Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitung, Wartungshinweise sowie ein Merkblatt über Verhalten bei Unfällen übergeben. Sie verpflichten sich, vor Inbetriebnahme vom gesamten Inhalt aller übergebenen Unterlagen Kenntnis zu nehmen und al l e Hinweise zu beachten. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so haften Sie für al l e daraus entstehenden Schäden, auch ohne Verschulden.
4. Die Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, d. h. i nsbesondere dürfen sie nicht als Hebekran und über die festgelegte Plattformbelastung hinaus belastet werden. Das Ziehen von Leitungen mit der Arbeitsbühne i st streng untersagt.
5. Bei groben Arbeiten i st das Gerät ausreichend abzudecken und zu schützen. Dies gil t insbesondere bei Maler-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten mit Säuren. Verboten sind Spitz- und Sandstrahl-Arbeiten.
6. Bei Beschädigungen oder extremer Verschmutzung der Geräte, verursacht durch unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz (abdecken bei Maler-, Schweißarbeiten etc.) t ragen Sie die Reparatur- und Reinigungskosten. Als Rechnungsgrundlage gelten die Kundendienst- und Montagebedingungen des Vermieters. Darüber hinaus tragen Sie, soweit nachweisbar, den Schaden aus Mietausfall während der Instandsetzungszeit.
7. Xxxx schriftliche Zustimmung des Vermieters i st eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Arbeitsbühne an andere Personen oder Firmen nicht möglich.
8. Xxxx schriftliche Zustimmung des Vermieters i st ein Einsatz der Arbeitsbühne außerhalb Deutschlands nicht zulässig.
9. Der Mieter i st ggf. verpflichtet, den Motor- und Hydraulikölstand sowie den Wasserstand der Batterie täglich zu überprüfen und ggf. kostenlos aufzufüllen. Für Schäden, die auf Betriebsstoffmangel zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Transporte von selbst fahrenden Bühnen (Telelifte, Scherenbühnen) über die Baustelle hinaus erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder dessen ...
Einsatzbedingungen. 11.1 Die Lizenzierte Software wurde für den Einsatz auf bestimmter Hardware und für das Zusammenwir- ken mit bestimmten anderen Computerprogrammen entwickelt. Diese Einsatzbedingungen sind im Lizenzschein angegeben. Bei einer Benutzung der Lizenzierten Software ohne Einhaltung der Ein- satzbedingungen entfällt die Verpflichtung des Anbieters zur Gewährleistung nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen.
Einsatzbedingungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Nichteinhaltung der vorausgesetzten Einsatzbedingungen (Hard- warefehlern, Inkompatibilitäten von Hard- oder parallel einge- setzter Software) oder durch unsachgemäße Handhabung verur- sacht werden.
Einsatzbedingungen. 1. Bei der Übergabe des Mietgerätes weist Xxxxxx Xxxxx Dienstleistungen die von Ihnen beauftragte Person, die ohne dass dies von Xxxxxx Xxxxx Dienstleistungen überprüft werden muss, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen erfüllen muss, in die Handhabung des Gerätes ein. Sie verpflichtet sich, vor Inbetriebnahme des Gerätes sich mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen, die bei der Übergabe erteilten Hinweise genau zu beachten und insbesondere den Motor- und Hydraulikölstand sowie den Wasserstand der Batterien täglich zu überprüfen und erforderlichenfalls aufzufüllen.
2. Nur die von Xxxxxx Xxxxx Dienstleistungen eingewiesene Person ist zum Bedienen des Gerätes berechtigt.
3. Xxxx schriftliche Zustimmung von Xxxxxx Xxxxx Dienstleistungen ist eine Weitergabe des Gerätes an Dritte nicht zulässig.
4. Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Einsatz des Mietgerätes zu prüfen, ob der Standort des Gerätes sowie die An- und Abfahrtswege zum vorgesehenen Einsatzort einen gefahrlosen Einsatz zulassen. Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, insbesondere dürfen sie nicht als Hebekran und nicht über die festgelegte Tragkraft hinaus belastet werden. Bei Ölverlust am Mietgerät hat der Mieter unverzüglich umweltschützende Maßnahmen einzuleiten.
5. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des Xxxxxx verursacht durch unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz (unterlassenes Abdecken bei Spritz-, Maler- und Schweißarbeiten etc.) tragen Sie die Reparatur- und Reinigungskosten. Darüber hinaus tragen Sie, soweit nachweisbar, den Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.
Einsatzbedingungen. Für alle Auszubildende unabhängig vom Lebensalter gilt der §§ 22, 23 JArbSchG. Für jeden Auszubildenden ist ein Ausbildungs- und Versetzungsplan zu erstellen, der sachlich und zeitlich nach Kenntnissen und Fertigkeiten zu gliedern ist. Der Ausbildungsplan umfasst die gesamte betriebliche und überbetriebliche Ausbildung; er ist entsprechend den Ausbildungsabschnitten unterteilt. Die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung vom 28./29. Xxxx 1972 ist bei der Aufstellung des sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildungsplanes in dem Umfang zugrunde zu legen, dass die Teilziele und das Gesamtziel der Berufsausbildung erreicht werden. Die Ausgestaltung der Praxisphase für Studierende soll auf Basis des aktuell gültigen Studienplans der Hochschule zur Erreichung des Studienziels erfolgen.
Einsatzbedingungen. 1. Bei Übergabe des Mietgerätes weist LangeLift die vom Mieter beauftragte Person, die – ohne dass dies von LangeLift überprüft werden muss – die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen erfüllen muss, in die Handhabung des Gerätes ein. Der Mieter verpflichtet sich, vor Inbetriebnahme des Gerä- tes sich mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen, die bei Übergabe erteilten Hinweise genau zu beachten und insbe- sondere den Motor- und Hydraulikölstand sowie den Wasserstand der Bat- terien täglich zu überprüfen und erforderlichenfalls aufzufüllen. Die vom Mieter beauftragte Person wird von LangeLift ausdrücklich auch auf die ein- schlägigen Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen sowie darauf, dass diese zur ergänzenden Einsichtnahme in den Geschäftsräumen von LangeLift zur jederzeitigen Einsichtnahme ausliegen.
2. Nur die von LangeLift eingewiesene Person ist zum Bedienen des Gerätes berechtigt.
3. Xxxx vorherige schriftliche Zustimmung von LangeLift ist eine Weitergabe des Gerätes an Dritte nicht zulässig.
4. Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Einsatz des Mietgerätes zu prüfen, ob der Standort des Gerätes sowie die An- und Abfahrtswege zum vorgesehe- nen Einsatzort einen gefahrlosen Einsatz zulassen. Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, insbesondere dürfen sie nicht als Hebekran und nicht über die festgelegte Tragkraft hinaus belastet werden. Bei Ölverlust am Mietgerät hat der Mieter unverzüglich Umwelt schützende Maßnahmen einzuleiten.
Einsatzbedingungen. Die callmyApo-App ist für die Betriebssysteme Apple iOS ab Version 7.0 und Android ab Version 2.2 verfügbar. • Kunde kann App über Apple Appstore oder Google Playstore kostenlos herunterladen. Hausanschrift: Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx | Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxx Kontakt: Telefon: +00 00 00000-0 | Fax +00 00 00000-000 | xxxxxxx@xxx.xx | xxx.xxx.xx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxxxxx | Xxxxxx X. Xxxxxx | Xxxxx Xxxxxxxx | Xxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft: München | Amtsgericht München HRB 51671 | USt.-IdNr. DE 129 294 669 • Über einen QR-Code, der auf der Homepage der Apotheke oder in Werbeflyern der Apotheke enthalten ist, wird die callmyApo-App im Appstore mit der ausgewählten Apotheke über den Server des Serverdienstleisters verlinkt.