Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz Musterklauseln

Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz. Soweit nicht in vorstehenden Bestimmungen der Umfang unserer Haftung und Gewährleistung bereits geregelt ist, gilt folgendes: Beanstandungen müssen unverzüglich, längstens innerhalb 2 Arbeitstagen schriftlich vorgebracht werden. Bei später erhobenen Beanstandungen ist jeder Anspruch ausgeschlossen. Sind Mängel/Beanstandungen am Gerät auf eine fehlerhafte/vertragswidrige Behandlung des Xxxxxx unter Missachtung der Bedienungsanleitung und/oder der Verpflichtung aus Ziff. 4 zurückzuführen, hat der Mieter uns alle Kosten inkl. etwaiger Fahrtkosten zu ersetzen, die im Zuge der Behebung derartiger Mängel/Beanstandungen, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden; insbesondere stehen dem Mieter hinsichtlich derartiger Mängel keinerlei Gewährleistungsrechte zu. Sonstige bei Übergabe vorhandene Mängel, die unverzüglich gerügt werden, werden von uns auf unsere Kosten behoben; alternativ sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Jeder Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auch auf Ersatz von Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen; dies gilt auch bei Ausfall eines Gerätes während der Mietdauer. Auf jeden Fall haften wir nur, wenn uns der Mieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Für Schäden, die mit dem Gerät Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter. Er stellt uns insoweit von jedweden Ansprüchen Dritter, ganz gleich auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, frei. Eine Haftpflichtversicherung von Seiten des Vermieters besteht nicht und ist vom Mieter abzuschließen. Bei Unfällen und sonstigen Schäden haftet der Mieter grundsätzlich für alle durch den Unfall entstehenden Schäden am Gerät sowie für den Schaden aus dessen Ausfall. Haben Dritte den Unfall alleine, überwiegend oder mitverschuldet, so treten wir gegen Bezahlung des Schadens unsere Ansprüche gegen den Dritten einschließlich evtl. Ansprüche aus StVG an den Mieter ab. Bemühen wir uns, zunächst Zahlung von anderen Unfallbeteiligten zu erhalten, entsteht daraus keine Verpflichtung zur Weiterverfolgung der Ansprüche. Dem Mieter wird empfohlen, zur Abdeckung der Geräte- und Folgeschäden die aus den Preislisten und Prospekten ersichtlichen Zusatzversicherungen gegen Brand, Diebstahl und Vandalismus ggf. mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Der Vermieter bietet an und empfiehlt den Abschluss einer separaten Versicherung nach separaten vom Mieter oder dessen Beauftragten ...
Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz. 1. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich vorzubringen. Bei später erhobenen Beanstandungen ist jeder Anspruch ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften werden davon nicht berührt. Xxxxxxxx'x Mietlif t haftet nur, wenn der Mieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf seiten Xxxxxxxx'x Mietlift nachweist.
Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz. 4.1 Jeder Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auch auf Ersatz von Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen; auf jeden Fall haften wir nur, wenn uns der Mieter Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachweist. Für Xxxxxxx, die von Selbstfahrern mit dem Vertragsgegenstand Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter. Er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz. Soweit nicht in vorstehenden Bestimmungen der Umfang unserer Haftung und Gewährleistung bereits geregelt ist, gilt folgendes:
Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz. 3.1. Mängel der Mietsache sind unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Arbeitstage, schriftlich vorzubringen. Bei später erhobenen Beanstandungen ist jeder Anspruch ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften werden davon nicht berührt. Der Vermieter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Gewährleistung, Haftung und Versicherungsschutz. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens i nnerhalb 2 Arbeitstagen, schriftlich vorzubringen. Bei später erhobenen Beanstandungen ist j eder Anspruch ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften werden davon nicht berührt. Der Vermieter haftet nur, wenn der Mieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vermieters vorweist. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch Versagen oder Ausfall des Gerätes verursacht werden. Sie als Mieter übernehmen die Gewähr, dass die Bodenverhältnisse an der Einsatzstelle einen gefahrlosen Einsatz des Mietfahrzeuges möglich machen. Für Xxxxxxx, die von nicht zulassungspflichtigen Selbstfahrergeräten mit dem Gerät Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter. Sie stellen uns i nsoweit f rei .
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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