Common use of Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter Clause in Contracts

Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter. 5.3.1 Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck − in Kraftfahrzeugen, − Anhängern und − Wassersportfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher- ten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka- jüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde- nen Gepäckboxen befindet.

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Samples: www.reiseversicherung-buchen.de, www.ruf-klassenfahrten.de, www.ruf.de

Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter. 5.3.1 Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck Reisege- päck − in Kraftfahrzeugen, − Anhängern und − Wassersportfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher- ten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka- jüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde- nen verbun- denen Gepäckboxen befindet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Rahmenvertrag Über Die Organisation Von Geschäftsreisen Zugrunde Liegt

Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter. 5.3.1 Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck − in Kraftfahrzeugen, − Anhängern und − Wassersportfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher- ten gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka- jüte Was- sersportfahrzeugen Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde- nen verbundenen Gepäckboxen befindetbefindet oder − Fahrräder oder sonstige Sportgeräte am Fahrzeug befes- tigt und mit einem Sicherheits-Stahlschloss gesichert sind.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter. 5.3.1 a) Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck in Kraftfahrzeugen, Anhängern und Wassersportfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher- ten gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka- jüte Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde- nen verbundenen Gepäckboxen befindet.

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Samples: www.abi-splash.de