Polizeiliche Meldung. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das der Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schadenfall betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung gefertigt werden und auch Angaben über den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der einzelnen Gegenstände enthalten. Das vollständige Polizeiprotokoll muss uns eingereicht werden.
Polizeiliche Meldung. Sie haben Schäden durch Einbruchdiebstahl, Fahrraddiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Polizeiliche Meldung. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalls Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Polizeiliche Meldung. Im Falle von Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl des versicherten Objekts, von Diebstahl eines oder mehrerer mitversicherter Zubehörteile oder im Falle von Vandalismus meldet der Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb von 5 Werktagen der zuständigen Polizeidienststelle und reicht dieser eine Aufstellung aller in Verlust geratenen oder beschädigten Sachen ein.
Polizeiliche Meldung. Im Falle von (Teile-)Xxxxxxxxx, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl meldet der Fahrradnutzer den Scha- den inner-halb von 5 Werktagen der zuständigen Polizeidienststelle und reicht dieser eine Aufstellung aller in Verlust geratenen Sachen ein.
Polizeiliche Meldung. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie un- verzüglich der nächsten zuständigen Polizeidienststelle de- tailliert anzeigen. Reichen Sie uns bitte das vollständige Poli- zeiprotokoll ein.
Polizeiliche Meldung. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzeigen. Reichen Sie der HanseMerkur bitte das vollständige Polizeiprotokoll ein.
Polizeiliche Meldung. Sie haben die für die Strafverfolgung verantwortlichen Behörden des Landes, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, soweit dies unter Berücksichtigung der persönlichen Sicherheit des Opfers praktikabel ist, zu informieren oder dem Dienstleister eine Genehmigung zur Information dieser Behörden zu erteilen.
Polizeiliche Meldung. Ein Diebstahl, Raub oder eine mutwillige Beschädi- gung der versicherten Sache ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
Polizeiliche Meldung. Ein Schaden durch Entwendung, Brand, Explosion, sowie mut- oder böswillige Handlung ist unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen.