Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für Xxxxxxx am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir hier für die im Abschnitt I. aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z. B. Parkplatz, Hafen). Wir leisten nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Appears in 3 contracts
Samples: kiwiquest.de, www.jhdversicherungen.de, www.map-highschoolyear.com
Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für Xxxxxxx Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leisten wir leistet die HanseMerkur nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir leistet die HanseMerkur hier für die im Abschnitt I. I aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die Ihre ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder die einer von ihr Ihnen beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z. B. Parkplatz, Hafen). Wir leisten Die HanseMerkur leistet nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei 2 Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Appears in 2 contracts
Samples: www.reisepolice24.de, www.reiseversicherung-vergleich.info
Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für Xxxxxxx am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/AnhängernAnhän gern/Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- Innen bzw. Kofferraum (bei WassersportfahrzeugenWassersport fahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen verbun denen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir hier für die im in der Tarifbeschreibung, Abschnitt I. Reisegepäck, aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z. z.B. Parkplatz, Hafen). Wir leisten nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung Fahrtunterbre chung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz Versiche rungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Appears in 1 contract
Samples: www.costakreuzfahrten.at
Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für Xxxxxxx Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Kraftfahrzeugen/ Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leisten wir Drit- ter leistet die HanseMerkur nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten gesicher- ten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir leistet die HanseMerkur hier für die im Abschnitt I. I aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die Ihre ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder die einer von ihr Ihnen beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z. B. Parkplatz, Hafen). Wir leisten Die HanseMerkur leistet nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber tags- über zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei 2 Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Appears in 1 contract
Samples: www.reiseversicherung-buchen.at
Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für Xxxxxxx am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Kraftfahrzeugen / Anhän- gern / Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei WassersportfahrzeugenWassersport- fahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir hier für die im Abschnitt I. aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z. B. Parkplatz, Hafen). Wir leisten nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Appears in 1 contract
Samples: www.dr-walter.com
Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für Xxxxxxx am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Keine Entschädigung leisten wir hier für die im in der Tarifbeschreibung, Abschnitt I. Reisegepäck, aufgeführten Wertsachen. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z. z.B. Parkplatz, HafenHafen etc.). Wir leisten nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei 2 Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Appears in 1 contract
Samples: www.reisepolice.com