Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Ist eine Vertragspartei der Auffassung, dass eine von der anderen Vertragspartei angewandte Massnahme das Abkommen verletzt, und wurde die Angelegenheit nicht innerhalb von 45 Tagen beigelegt, nachdem Konsultationen gemäss Artikel 72 stattgefunden haben, kann eine oder mehrere Streitparteien mittels schriftlicher Bekanntmachung an die andere Streitpartei das Schiedsgerichtsverfahren einleiten. Eine Kopie dieser Bekanntmachung wird allen Vertragsparteien zugestellt, damit diese entscheiden können, ob diese Angelegenheit ihre Interessen erheblich berührt. Beantragt mehr als eine Vertragspartei ein Schiedsgerichtsverfahren mit identischem Streitgegenstand gegen dieselbe Vertragspartei, so sollte wenn möglich ein einziges Schiedsgericht die Sache beurteilen. 2. Eine in der Streitsache unbeteiligte Vertragspartei ist es durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an die Streitparteien gestattet, dem Schiedsgericht schrift- liche Eingaben zu unterbreiten, schriftliche Eingaben der Streitparteien zu erhalten, allen Verhandlungen beizuwohnen und mündliche Eingaben zu machen.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Ist eine Vertragspartei der Auffassung, dass eine von der anderen Vertragspartei angewandte Massnahme das Abkommen verletzt, und wurde die Angelegenheit nicht innerhalb von 45 Tagen beigelegt, nachdem Konsultationen gemäss Artikel 72 stattgefunden haben, kann eine oder mehrere Streitparteien mittels schriftlicher Bekanntmachung Be- kanntmachung an die andere Streitpartei das Schiedsgerichtsverfahren einleiten. Eine Ei- ne Kopie dieser Bekanntmachung wird allen Vertragsparteien zugestellt, damit diese entscheiden können, ob diese Angelegenheit ihre Interessen erheblich berührt. Beantragt Be- antragt mehr als eine Vertragspartei ein Schiedsgerichtsverfahren mit identischem Streitgegenstand gegen dieselbe Vertragspartei, so sollte wenn möglich ein einziges Schiedsgericht die Sache beurteilen.
2. Eine in der Streitsache unbeteiligte Vertragspartei ist es durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an die Streitparteien gestattet, dem Schiedsgericht schrift- liche Eingaben zu unterbreiten, schriftliche Eingaben der Streitparteien zu erhalten, allen Verhandlungen beizuwohnen und mündliche Eingaben zu machen.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Ist eine Vertragspartei der Auffassung, dass eine von der anderen Vertragspartei angewandte Massnahme das Abkommen verletzt, und wurde die Angelegenheit nicht innerhalb von 45 Tagen beigelegt, nachdem Konsultationen gemäss Artikel 72 stattgefunden haben, kann eine oder mehrere Streitparteien mittels schriftlicher Bekanntmachung Be- kanntmachung an die andere Streitpartei das Schiedsgerichtsverfahren einleiten. Eine Ei- ne Kopie dieser Bekanntmachung wird allen Vertragsparteien zugestellt, damit diese entscheiden können, ob diese Angelegenheit ihre Interessen erheblich berührt. Beantragt Be- antragt mehr als eine Vertragspartei ein Schiedsgerichtsverfahren mit identischem Streitgegenstand gegen dieselbe Vertragspartei, so sollte wenn möglich ein einziges Schiedsgericht die Sache beurteilen.
2. Eine in der Streitsache unbeteiligte Vertragspartei ist es durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an die Streitparteien gestattet, dem Schiedsgericht schrift- liche schriftli- che Eingaben zu unterbreiten, schriftliche Eingaben der Streitparteien zu erhalten, allen Verhandlungen beizuwohnen und mündliche Eingaben zu machen.
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Samples: Freihandelsabkommen