Common use of Einsetzung eines Schiedsgerichts Clause in Contracts

Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Gelingt die Beilegung einer Streitigkeit im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 11.3 (Kon- sultationen) nicht innerhalb von 60 Tagen oder in dringlichen Angelegenheiten, einschliesslich bei verderblichen Waren, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Konsultationsgesuchs durch die Ver- tragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei durch schriftlichen Antrag an die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, die Einsetzung eines Schiedsgerichts beantragen. Eine Kopie des Antrags wird den übrigen Vertragsparteien zugestellt, damit sie entscheiden können, ob sie sich am Schiedsverfahren beteiligen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: www.llv.li

Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. ) Gelingt die Beilegung einer Streitigkeit im Rahmen der Konsultationen Konsultati- onen nach Artikel 11.3 Art. 9.3 (Kon- sultationenKonsultationen) nicht innerhalb von 60 Tagen oder in dringlichen Angelegenheiten, einschliesslich bei verderblichen Waren, innerhalb in- nerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Konsultationsgesuchs Konsultationsersuchens durch die Ver- tragsparteiVertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, so kann die beschwerdeführende beschwer- deführende Vertragspartei durch schriftlichen Antrag an die VertragsparteiVertragspar- tei, gegen die Beschwerde geführt wird, die Einsetzung eines Schiedsgerichts Schiedsge- richts beantragen. Eine Kopie des Antrags wird den übrigen Vertragsparteien Vertragspar- teien zugestellt, damit sie entscheiden können, ob sie sich am Schiedsverfahren Schiedsver- fahren beteiligen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: www.gesetze.li

Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Gelingt die Beilegung einer Streitigkeit im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 11.3 (Kon- sultationenKonsultationen) nicht innerhalb von 60 Tagen oder in dringlichen Angelegenheiten, einschliesslich bei verderblichen Waren, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Konsultationsgesuchs durch die Ver- tragsparteiVertragspartei, gegen die Beschwerde Be- schwerde geführt wird, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei durch schriftlichen Antrag an die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, die Einsetzung eines Schiedsgerichts beantragen. Eine Kopie des Antrags wird den übrigen Vertragsparteien zugestellt, damit sie entscheiden können, ob sie sich am Schiedsverfahren beteiligen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch

Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Gelingt die Beilegung einer Streitigkeit im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 11.3 9.3 (Kon- sultationenKonsultationen) nicht innerhalb von 60 Tagen oder in dringlichen AngelegenheitenAnge- legenheiten, einschliesslich bei verderblichen Waren, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Konsultationsgesuchs Konsultationsersuchens durch die Ver- tragsparteiVertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei durch schriftlichen Antrag an die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, die Einsetzung eines Schiedsgerichts beantragen. Eine Kopie des Antrags wird den übrigen Vertragsparteien Ver- tragsparteien zugestellt, damit sie entscheiden können, ob sie sich am Schiedsverfahren Schiedsverfah- ren beteiligen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch

Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Gelingt die Beilegung einer Streitigkeit im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 11.3 (Kon- sultationen) 12.3 nicht innerhalb von 60 Tagen oder in dringlichen Angelegenheiten, einschliesslich bei verderblichen Waren, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Empfang des Konsultationsgesuchs durch die Ver- tragsparteibei der Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei durch schriftlichen Antrag an die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, die Einsetzung eines Schiedsgerichts Schiedsge- richts beantragen. Eine Kopie des Antrags wird den übrigen Vertragsparteien zugestelltzuge- stellt, damit sie entscheiden können, ob sie sich am Schiedsverfahren beteiligen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: www.fedlex.admin.ch

Einsetzung eines Schiedsgerichts. 1. Gelingt die Beilegung einer Streitigkeit im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 11.3 9.3 (Kon- sultationenKonsultationen) nicht innerhalb von 60 Tagen oder in dringlichen Angelegenheiten, einschliesslich bei verderblichen Waren, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Konsultationsgesuchs Konsultationsersuchens durch die Ver- tragsparteiVertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei durch schriftlichen Antrag an die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wird, die Einsetzung eines Schiedsgerichts beantragen. Eine Kopie des Antrags wird den übrigen Vertragsparteien zugestellt, damit sie entscheiden können, ob sie sich am Schiedsverfahren beteiligen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: archiv.llv.li