Common use of Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 8.1. Das Regionalwerk Würmtal ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheb- lichem Maße schuldhaft Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“). 8.2. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe, wenn dem Kunden spätestens vier Wochen zuvor die Unterbrechung angedroht und drei Werktage vorher die Unterbrechung erneut angekündigt wurde. Im Falle der Lieferung von elektrischer Energie ist ein Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ab einem säumigen Betrag in Höhe von EUR 100,00 (inklusive Mahn- und In- kassokosten unter Berücksichtigung etwaiger Anzahlungen und Vorauszahlungen nach Ziff. 5.1 oder Sicherheitsleistungen nach Ziff. 5.3) gegeben. 8.3. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Regionalwerk Würmtal wird daraufhin die Lieferung einstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 8.1,

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Samples: Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Gasliefervertrag

Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 8.1. Das Regionalwerk Würmtal 9.1 Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheb- lichem unerheblichem Maße schuldhaft Energie Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“.Gasdiebstahl.). 8.2. 9.2 Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe, wenn dem Kunden spätestens vier Wochen zuvor die Unterbrechung angedroht und drei Werktage vorher die Unterbrechung erneut angekündigt wurde. Im Falle der Lieferung von elektrischer Energie ist ein Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ab einem säumigen Betrag in Höhe von EUR 100,00 (inklusive Mahn- und In- kassokosten unter Berücksichtigung etwaiger Anzahlungen und Vorauszahlungen nach Ziff. 5.1 oder Sicherheitsleistungen nach Ziff. 5.3) gegeben. 8.3. 9.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund Grund, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Regionalwerk Würmtal Der Lieferant wird daraufhin die Lieferung einstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 8.1,9.1, 9.2 wiederholt vorliegen und im Falle des wiederholten Zahlungsverzugs dem Kunden die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde. 9.4 Darüber hinaus ist der Lieferant berechtigt, diesen Vertrag bei Vorliegen einer negativen Auskunft (Bonitätsprüfung) der SCHUFA oder einer ähnlichen Auskunftei insbesondere zu folgenden Punkten fristlos zu kündigen: Zwangsvollstreckung, er-folglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Erdgaslieferungen