Common use of Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 8.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Mess- einrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforder- lich ist.

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Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 8.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Mess- einrichtungen Messeinrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforder- lich erforderlich ist.

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Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 8.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort berechtigt die Lieferung sofort einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Mess- einrichtungen Messeinrichtungen verwendet („StromdiebstahlEnergiediebstahl“) und die Unterbrechung Unterbre- chung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforder- lich Energieent- nahme erforderlich ist.

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Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 8.1. (1) Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen zustän- digen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Mess- einrichtungen Messeinrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforder- lich erforderlich ist.

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