Common use of Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 9.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrich- tungen verwendet („Gasdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhin- derung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.

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Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 9.18.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrich- tungen Messeinrichtungen verwendet („Gasdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhin- derung Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.

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Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 9.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen unterbre- chen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft schuld- haft Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrich- tungen Messeinrichtungen verwendet („Gasdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhin- derung Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich er- forderlich ist.

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Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung. 9.1. 8.1 Die Stadtwerke sind berechtigt, sofort die Lieferung sofort einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Gas Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrich- tungen Mes- seinrichtungen verwendet („GasdiebstahlEnergiediebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhin- derung Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich erfor- derlich ist.

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