We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Eintragung Musterklauseln

EintragungDie Schuldverschreibungen werden bis zur Höhe des Nennbetrags als Sammeleintragung eingetragen. Als Inhaber wird gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG die von der Emittentin mit der Verwahrung beauftragte flatexDEGIRO Bank AG (die „Verwahrerin“) eingetragen. Die Verwahrerin hat zugesagt, als Beauftragte der Emittentin in ihren Büchern Aufzeichnungen über die auf den Konten der bei der Verwahrerin geführten Kontoinhaber zugunsten der Inhaber der Miteigentumsanteilen an den durch diese im Krypotwertpapierregister eingetragenen Schuldverschreibungen zu führen. Die Emittentin hat mit der Verwahrerin sowie mit der Krypotwertpapierregisterführerin ferner zugunsten der Inhaber der Miteigentumsanteile an den Schuldverschreibungen vereinbart, dass sich die tatsächliche Zahl der Schuldverschreibungen, die jeweils begeben sind, aus den Unterlagen der Kyrptowertpapierregisterführerin ergeben.
Eintragung. Mit der Eintragung (Registrierung) der Genossenschaft sind die in der gründenden Delegier- tenversammlung gewählten Vorstandsmitglieder betraut.
Eintragung. Auf den Namen lautende Depotwerte können im massgeblichen Register (z. B. Aktienbuch) auf den Kunden eingetragen werden, sofern eine entsprechende Ermächtigung vorliegt. Die GKB kann die Depotwerte aber auch auf eigenen oder den Namen eines Dritten eintragen lassen, immer aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Eintragung i Ein Eigner oder Charterer, der ein Schiff zur Versicherung im Club eintragen lassen will, beantragt die Eintragung in der Form und der Weise, die die Manager für angemessen erachten. ii Ein Eigner oder Charterer, der auf diese Weise eine Versicherung beantragt oder über irgendeine Änderung oder Verlängerung verhandelt, legt dem Club gegenüber das Risiko auf ehrliche Weise im Einklang mit Teil 2 des britischen Versicherungsgesetzes 2015 dar, einschließlich: a) der Bekanntgabe jedes wesentlichen Umstands, den der Eigner kennt oder kennen müsste, oder b) der Erteilung der Informationen, die notwendig sind, um den Club von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass zur Offenlegung dieser Umstände weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen, und c) wobei alle wesentlichen Angaben inhaltlich korrekt sind und jede Information über eine Erwartung oder Überzeugung nach bestem Treu und Glauben erteilt wird; iii Bevor einem Antrag auf Eintragung stattgegeben werden kann, müssen die Manager schriftlich die für die Anmeldung geltenden Voraussetzungen und Bedingungen vereinbaren, einschließlich der Beiträge, des Anfangsdatums und des Umfangs der Versicherung sowie der anderen Voraussetzungen und Bedingungen, die das Schiff erfüllen muss, um als Versicherungsgegenstand zugelassen werden zu können. iv Die Bestimmungen dieser Regel gelten für den gesamten Zeitraum der Versicherung des Schiffs im Club, und das Mitglied setzt den Club unverzüglich von jeder wesentlichen Änderung wesentlicher Merkmale oder Daten sowie von jeder wesentlichen Änderung des Risikos in Bezug auf diese Versicherung in Kenntnis. v a) Wenn sich die Art des Risikos nach Auffassung der Manager seit Einführung des Schiffs wesentlich geändert hat, oder
Eintragung a) Gegenstand 763 b) Fehlerhafte Eintra- gung 768 c) Wirkung der Eintra- gung 773
Eintragung. Entspricht die Anpaarung den Zuchtbestimmungen, wird der Wurf im Zuchtbuch des JHTV e.V. eingetragen. Die Welpen erhalten Ahnentafeln. Entspricht die Anpaarung den Zuchtbestimmungen nicht, so erhalten die Welpen Ahnentafeln mit dem Vermerk „Zuchtsperre“ bzw. einen Abstammungsnachweis.

Related to Eintragung

  • Gefahrtragung 11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG. 11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. 11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

  • Kostentragung Die Kosten für Planungs- und Mängelgutachten trägt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestim- mungen die Krankenkasse.

  • Übertragung Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung dieser Vereinbarung können unter XXX@xxxx.xxx beantragt werden.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Einverständniserklärung Dieser Vertrag wird mit dem Unternehmen der Gruppe VTX Telecom SA abgeschlossen, das den Kunden am besten bedienen kann. Es ist auf der ersten Rechnung für die betroffene Leistung aufgeführt.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Reinigung Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.