Common use of Einwendungsausschluss Clause in Contracts

Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs- buchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-mona- tigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resul- tierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummern 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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Samples: www.bw-bank.de, www.bw-bank.de

Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs- buchung Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-mona- tigen monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resul- tierende resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung Un- terrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummern Nummer 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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Samples: Auftrag Für Die Corporateworld Mastercard (Kreditkarte), www.lbbw.de

Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs- buchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-mona- tigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resul- tierende re- sultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummern Nummer 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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Samples: www.bsw.de

Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer Nr. 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs- buchung Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-mona- tigen monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resul- tierende resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummern Nr. 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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Samples: antrag.mercedes-creditcard.de

Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 Num- mer 12 a) bis 14.3 c) nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens spätes- tens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs- buchung Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto Abrech- nungskonto gegenüber der Bank Sparkasse/Landesbank angezeigt hat. Der Lauf der 13-mona- tigen monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank Sparkasse/Landes- bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resul- tierende resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten verein- barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belastungsbu- chung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummern 14.1 Nummer 12 a) bis 14.3 c) kann der Karteninhaber Karten- inhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Einwendungsausschluss. 14.4.1 (1) Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 13.1 bis 14.3 13.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs- buchung Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank Sparkasse/Landesbank angezeigt hat. Der Lauf der 13-mona- tigen monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank Sparkasse/ Landesbank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resul- tierende resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummern 14.1 Nummer 13.1 bis 14.3 13.3 kann der Karteninhaber Xxxxxxxxxxxxx auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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Samples: www.berliner-sparkasse.de