Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Un- terrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 14.4.2 Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummer 14.1 bis 14.3 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ● auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten verhindert werden können, oder ● von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Corporate Credit Card Agreement, Corporateworld Mastercard Application
Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung Belastungs- buchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-monatigen mona- tigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende resul- tierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Un- terrichtung Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer Nummern 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
14.4.2 Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummer Nummern 14.1 bis 14.3 sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ● auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten verhindert werden können, oder ● von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Kreditkartenantrag, Kreditkartenbedingungen
Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung Belastungs- buchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-monatigen mona- tigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende re- sultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Un- terrichtung Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
14.4.2 Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummer 14.1 bis 14.3 sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ● auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten verhindert werden können, oder ● von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Kreditkartenbedingungen
Einwendungsausschluss. 14.4.1 Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer Nr. 14.1 bis 14.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Bank angezeigt hat. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Un- terrichtung Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer Nr. 14.1 bis 14.3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
14.4.2 Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummer Nr. 14.1 bis 14.3 sind ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ● auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten verhindert werden können, oder ● von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Kreditkarten Kundenbedingungen